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Icann und Verisign einigen sich

25.10.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Domain-Verwaltungsorganisation Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann) und der Domain-Registrar Verisign haben ihren langwierigen Streit um neue Internet-Dienste beigelegt. Im Rahmen der Einigung wurde vereinbart, dass Verisign die Kontrolle über die .com-Domain bis 2012 behält, wenn das Unternehmen im Gegenzug seine Kartellklage gegen das Gremium fallen lässt. Außerdem wurden feste Regeln vereinbart, an die sich Verisign künftig bei der Einführung neuer Registry-Dienste für .com zu halten hat. Die Icann verpflichtete sich, binnen 90 Tagen eine Entscheidung bezüglich der vorgeschlagenen Services zu treffen. Mit der Beilegung der Klage werde in der Beziehung zwischen Verisign und Icann der Reset-Knopf gedrückt, erklärte Mark McLaughlin, General Manager von Verisigns Geschäftseinheit Naming and Directory Services, in einer Stellungnahme.

Auslöser des Streits war die Einführung des umstrittenen Dienstes "Sitefinder" im September 2003, der Anfragen nach unbekannten .com- und .net-Adressen an eine Website von Verisign weiterleitete. Auf Druck der Icann, die indirekt mit dem Entzug der Registry-Lizenz drohte, nahm Verisign Sitefinder zwar wieder vom Netz. Im Februar 2004 reichte das Unternehmen jedoch vor dem für den Central District of California zuständigen Gericht Klage gegen die Icann ein. Das Gremium überschreite seine Kompetenzen und versuche unrechtmäßig, in die Geschäfte Verisigns einzugreifen, hieß es in der Begründung. Demnach habe sich die Icann als Regulierer des Domain Name System (DNS) aufgespielt, obwohl ihr eigentlich nur eine technische Koordinierungsfunktion zustehe. Zur Begründung verwies Verisign auf neue Web-Dienste, die die Organisation angeblich blockiert habe, wie die Einrichtung von Wartelisten für abgelaufene Internet-Adressen, internationalisierte Domains und den Start des Weiterleitungsdienstes "Sitefinder".

Im August 2004 wurde die Klage zwar abgeschmettert, allerdings mit dem Hinweis, dass Verisgn wichtige Punkte nach kalifornischem Recht erneut einklagen könne - was das Unternehmen auch prompt tat. (mb)