IBM will SCO-Klage vollständig abweisen lassen

27.09.2006
Wahrscheinlich interessiert das niemanden mehr, aber wir wollen doch der Chronistenpflicht genügen und den neuesten Stand im juristischen Grabenkampf zwischen SCO und Big Blue aufzeigen.

In dem seit drei Jahren anhängigen Verfahren - SCO hatte IBM wegen Vertragsbruch und Copyright-Verstößen vor den Kadi gezerrt - lief diese Woche die Frist für Anträge auf Verfahrensabkürzung ("summary judgment") ab, was beide Firmen für eine Flut von Anträgen nutzten.

IBM reichte beim Bezirksrichter Dale Kimball vier Anträge ein, die zusammengenommen darauf hinauslaufen, die Klage von SCO in toto abzuschmettern. Mit zwei weiteren Anträgen will der Konzern sich verbriefen lassen, dass im Gegenteil SCO sein Copyright verletzt habe und nicht umgekehrt.

SCO seinerseits fordert ein verkürztes Verfahren bezüglich seiner Feststellung eines Vertragsbruchs zwischen AT&T und Sequent (SCO hatte Unix-Rechte von AT&T übernommen; IBM die Firma Sequent). Mit einem weiteren Antrag will es acht von elf Punkten der IBM-Gegenklage abweisen lassen, noch einer fordert Wiedergutmachung für "IBMs unberechtigte Änderung von Beweismitteln" (SCO hatte unlängst behauptet, IBM habe wichtige Beweismittel vernichtet).

Es will offenbar eine Verfügung erreichen, die es IBM untersagt zu behaupten, es habe bei seinen Beiträgen zur Linux-Entwicklung nur auf den Quellcode von AIX und Dynix zurückgegriffen. Last, but not least will SCO die IBM-Widerklagen abweisen lassen, es habe gegen das Lanham-Gesetz verstoßen und die GPL (GNU General Public License) verletzt.

IBM steht auf dem Standpunkt, SCO habe mit seiner Intellectual-Property-Lizenz ("SCOsource") für Linux-Anwender gegen die GPL verstoßen. SCO wiederum ist der Ansicht, seine Lizenz betreffe Unix und nicht Linux.

Dazu kommen noch allerlei andere Einlassungen beider Unternehmen. Zentral dabei ist letztlich vor allem IBMs Feststellung, SCO habe "keinerlei Code identifizieren können, den es vorgeblich besitzt und der von IBM in Linux kopiert wurde".

Was den weiteren Verlauf des Verfahrens betrifft, so ist für den 30. Januar 2007 eine Einigungsanhörung angesetzt. Sollte diese ohne Ergebnis bleiben, beginnt am 26. Februar eine fünfwöchige Verhandlung. (tc)