Außergerichtliche Wortgefechte halten unvermindert an

IBM reduziert Leasingklage gegen Comdisco auf einen Fall

09.08.1991

MÜNCHEN (see) - In eine neue Runde geht das juristische Verfahren der IBM Credit Corp. (ICC) und der IBM Corp. gegen Comdisco Inc.: Am 19. Juli 1991 übertrugen der Hardwarehersteller und seine Finanzierungstochter die Klage wegen der planmäßigen illegalen Weitergabe, des Verkaufes oder Verleasens von ICC-eigener Ausrüstung an den Superior Court des Bundesstaates Delaware.

Zuvor hatte der Delaware Chancery Court, ein Gericht, das lediglich aufgrund von Billigkeitserwägungen entscheidet, sich für nicht zuständig erklärt. In der abgeänderten Beschwerde vor der höheren Instanz benannte ICC ihren Hardwarekunden Computer Associates als einen weiteren Beklagten in dem Verfahren.

Nach der Abänderung der Klageschrift, heißt es in einer Mitteilung der IBM-Leasinggesellschaft mit Sitz in Stamford/Connecticut, beinhaltet das Verfahren jetzt alle Transaktionen im Zusammenhang mit nur noch einem einzigen Computersystem, so daß die endgültige Lösung des Falles beschleunigt werden könne. Laut Darstellung von ICC hat sich Comdisco gegenüber dem Gericht verpflichtet, die Entnahme und Weitervermarktung von ICC-Equipment ohne deren Zustimmung einzustellen, wenn die bisher geübte Praxis als unrechtmäßig beurteilt werden sollte. Das weltgrößte herstellerunabhängige Leasingunternehmen aus Chikago bestätigt diese Angabe nicht.

Nur eine 3090-Maschine von Computer Associates

Beanstandet hat ICC, daß Comdisco Teile einer ICC-eigenen 3090, und zwar zwei Thermal Conduction Modules (TCM) und, eine Hauptspeicher-Erweiterung mit 128 MB samt Zubehör entfernt hat. Unter Verletzung der mit ICC getroffenen Leasing- und Subleasing-Vereinbarungen - also offenbar im Auftrag des Kunden Computer Associates - seien die Teile anschließend verkauft oder verleast worden. Einige dieser Teile habe man schließlich bis zu verschiedenen Einsatzorten in den USA und Europa verfolgen können.

"Wir führen diesen Prozeß aus denselben Gründen weiter, aus denen wir ihn in der ersten Instanz vorgebracht haben", betont ICC-Präsident Harry Kavetas und fügt hinzu: "Wir glauben weiterhin, daß, wenn unser Eigentum geschützt wird, auch die Interessen unserer Kunden gewahrt bleiben."

Nur aus Gründen der Vereinfachung des Verfahrens, so Kavetas, habe man die ursprüngliche Klage vor dem Chancery Court neu gefaßt. Es gelte unverändert die Prämisse, das "Recht auf Kontrolle und Schutz des Eigentums" zu verteidigen. "Einfach gesagt", bekräftigt Kavetas, "man kann sich kein Eigentum nehmen, das jemand anderem gehört!"

Comdisco weist die von IBM vor dem Superior Court des Staates Delaware erhobene Klage zurück. Die Historie des Falles stellt sich aus der Sicht des Independent-Marktführers und Service Anbieters wie folgt dar: Am 28. Januar 1991 erhob die IBM-Leasingtochter ICC in neun Punkten Anklage gegen Comdisco vor dem Chancery Court. Hintergrund der Klage, so Comdisco, waren angebliche Microcode-Kopien und die Vermarktung frei werdender Teile, die bei der Untervermietung von ICC-eigenen Leasingmaschinen mit anschließender Aufrüstung auf höherwertige Modelle verfügbar wurden.

Am 19. Juli 1991 erhob nun ICC beim Superior Court Klage gegen Comdisco, aber in nur einem bestimmten Fall der Untervermietung einer ICC Maschine. Alle anderen früheren Beschuldigungen vom 28. Januar 1991 wurden nicht mehr vorgebracht.

In diesem konkreten Fall handele es sich um die Untervermietung einer IBM/3090 von dem Anwender Computer Associates, die während der Vertragslaufzeit eine Speicheraufrüstung erhielt.

Politik von "Fear, Uncertainty, Doubt"

Die im Zuge dieser Umrüstung frei gewordenen Austauschteile sind vermarktet worden. Vom Austausch zweier TCMs ist in der Darstellung Comdiscos - im Gegensatz zu ICCs Äußerungen - nicht die Rede.

Zwar stimmen die beiden Darstellungen des Sachverhaltes in den Grundzügen überein, nicht jedoch die jeweilige Einschätzung der möglichen und wünschenswerten Konsequenzen daraus.

Thomas Flohr, Geschäftsführer der Comdisco Deutschland GmbH, Ismaning bei München, gibt sich kämpferisch: "Wir werden uns auch diesmal gegen die Schadenersatzklage rigoros wehren, zumal diese marktübliche Vorgehensweise vom Hersteller selbst bei jeder Hochrüstung einer im Eigentum eines Dritten befindlichen Maschine exakt identisch gehandhabt wird."

Frei werdende Austauschteile würden üblicherweise vom Lieferanten des Upgrades zurückgenommen, so Flohr weiter, und zwar aus folgendem Grund: "Wir wollen einen freien Wettbewerb bei der Bewegung und Hochrüstung von gebrauchtem Computer Equipment. Die Spielregeln müssen für alle gleich sein."

Wie Comdisco erklärt, will das Unternehmen die Fungibilität (Austauschbarkeit) von Computern und deren Teilen auch künftig gewährleisten, indem es sich konsequent gegen die "FUD-Maßnahmen" (Fear, Uncertainty, Doubt) - so die polemische Bezeichnung der ICC-Politik - wenden werde.

"Die Grundlage für einen Schadenersatz (im jetzt vor dem Delaware Superior Court anhängigen Fall, Red.) können wir absolut nicht erkennen", betont Comdiscos Flohr, "zumal die in Frage stehende ICC-3090-Maschine Ende Februar 1992 per normalem Vertragsende an ICC vollständig und mit gültigem IBM-Wartungszertifikat (Abnahme von IBM selbst) zurückgegeben wird."