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IBM dreht den Spieß gegen SCO um

31.03.2004

Vor dem Bezirksgericht von Salt Lake City, wo die Klage von SCO gegen IBM verhandelt wird, hat Big Blue Antrag auf ein Feststellungsurteil gestellt, das der Unix-Company bei ihrer Klage große Probleme einbringen würde. Das weltgrößte IT-Unternehmen ersucht die richterliche Feststellung, dass "IBM durch die Linux-Aktivitäten - einschließlich der Verwendung, Verbreitung und Verbesserung von Linux - keine Verletzung von SCO-Urheberrechten begangen und herbeigeführt oder dazu beigetragen hat und dass einige oder alle der von SCO beanspruchten Urheberrechte an Unix ungültig und nicht vollstreckbar sind". Außerdem erbittet IBM ein Urteil, wonach SCO eine Software, welche sie selbst unter der GPL-Open-Source-Lizenz vertrieben hat, nicht mit Restriktionen belegen kann.

Mit dem Antrag auf ein solches Feststellungsurteil nähert sich IBM der Position von Novell und Red Hat an, die in ihren Verfahren gegen SCO ähnliche Forderungen erhoben haben. Gleichzeitig hat Big Blue eine Klage gegen SCO wegen Verletzung von IBM-Patenten (es geht hier vor allem um die grafische Steuerung von Programmen) zurückgezogen. Damit kontert IBM auf einen Antrag, den SCO am vergangenen Freitag vor Gericht gestellt hat. Die Unix-Company hatte darin die Behandlung beider Urheberrechtsverfahren in getrennten Prozessen gefordert.

US-amerikanische Juristen lesen aus dem IBM-Antrag, dass Big Blue eigene vergleichende Untersuchungen des Quellcodes von Linux, AIX und Dynix abgeschlossen hat. Offenbar sei man sich in Armonk nun sicher, dass man sich keiner Verletzungen von Copyrights schuldig gemacht habe. "Das heißt ganz einfach, sie haben keine 'smoking gun' gefunden", meint Jeff Norman von der Kanzlei Kirkland Ellis LLP in Chicago. "Sie müssen sich sehr sicher fühlen, keine Verletzungen begangen zu haben", schätzt auch Anwalt Jeffrey Neuberger von Brown Raysman Millstein Felder & Steiner LLP die Lage ein.

Wenn IBM mit dem Antrag auf diese Feststellungsklage durchkäme, wäre SCO im Verfahren gegen Big Blue der Boden unter den Füßen weggezogen. "Wenn der Richter erklärt, es gebe keine Copyright-Verletzungen, besteht keine Grundlage für die Auseinandersetzung mehr", erklärt Neuberger. "Es wäre der K.O.-Schlag für SCOs Klage." Soweit dürfte es wohl nicht gleich kommen. Aber IBMs Antrag scheint darauf zu zielen, die aktuelle Prozessphase der Beweisaufnahme zu verkürzen. Big Blue strebt für die im April nächsten Jahres vorgesehene Eröffnung des Hauptverfahrens einen früheren Termin an. (ls)