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i2 einigt sich mit US-Börsenaufsicht SEC

11.06.2004

Um eine Untersuchung der US-Börsenaufsicht SEC wegen mutmaßlichen Bilanzbetrugs beizulegen, hat sich i2 Technologies bereit erklärt, eine Strafe von zehn Millionen Dollar zu zahlen. Das Bußgeld geht an einen Fonds für geschädigte i2-Anleger. Zusätzlich ist der SCM-Softwareanbieter (Supply Chain Management) aus Dallas, Texas, bereit, eine Abmahnung wegen Verletzung der Regeln zur Betrugsbekämpfung und internen Kontrolle anzuerkennen. Im Rahmen der Einigung bekennt sich i2 jedoch nicht ausdrücklich für schuldig.

Das Unternehmen wird beschuldigt, über einen Zeitraum von knapp fünf Jahren bis Ende 2002 rund eine Milliarde Dollar Umsatz falsch verbucht zu haben. Die US-Börsenaufsicht hatte bereits im März 2003 eine offizielle Ermittlung zu i2s Bilanzierungspraktiken gestartet, nachdem das Unternehmen eine Revision angekündigt und die Veröffentlichung seiner Jahresbilanz für 2002 verschoben hatte. Im Juli des gleichen Jahres präsentierte die Softwareschmiede dann revidierte Bilanzen für die Jahre 1999 bis 2002. Dabei strich i2 für das Jahr 1999 131 Millionen Dollar Umsatz aus den Büchern, die Einnahmen in den Jahren 2000 und 2001 sanken um 477 Millionen beziehungsweise 137,6 Millionen Dollar. Der Umsatz im Jahr 2002 nahm dagegen um 385,8 Millionen Dollar zu.

Laut SEC-Bericht hatte i2 einen Großteil der Lizenzerlöse bereits bei Vertragsabschluss verbucht. Dies sei jedoch wegen der langwierigen und intensiven Implementierung und Anpassung der Software nicht zulässig gewesen. So habe das Unternehmen teilweise auch Einnahmen mit Produkten bilanziert, die noch Mängel in der Grundfunktionalität auswiesen und zusätzliche Programmierung erforderten. Eine andere Anschuldigung geht dahin, dass i2 Umsätze aus Tauschgeschäften mit anderen Softwareanbietern verbucht habe.

Die Texaner hatten bereits im Mai insgesamt 84,85 Millionen Dollar gezahlt, um die am Bezirksgericht für den Northern District of Texas zusammengefassten Sammelklagen von Aktionären samt abgeleiteter Klagen außergerichtlich beilegen (Computerwoche.de berichtete)(mb)