HP-Laserdrucker sind jetzt dokumentenecht

29.06.1990

BAD HOMBURG (pi) - Allen Modellen der Hewlett-Packard Laserdrucker-Familie wurde von der Bundesanstalt für Materialforschung die sogenannte "Dokumentenechtheit" bestätigt. Dies betrifft die Laserdrucker: HP Laser Jet IIP, IID, Serie II und Laser Jet III.

Die Drucker sind ab sofort "dokumentenecht" im Sinne der Dienstordnung für Notare. Das gilt sowohl für die Herstellung von Urschriften notarieller Urkunden im Sinne der Dienstordnung für Notare (Paragraph 26) als auch für die Verwendung in verschiedenen Bereichen des Urkundenwesens (Paragraph 22). Dazu zählen Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften im Sinne der Dienstordnung für Notare.

Die Ausdrücke sind nur dann "dokumentenecht", wenn die original HP-Tonerkassette und die Papiersorte HP-E, 80 Gramm der Firma Neusiedler Deutschland GmbH, München, verwendet werden.

Informationen: Hewlett-Packard GmbH, Vertriebszentrale Deutschland, Hewlett-Packard-Straße, 6380 Bad Homburg,

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