Zahlungen in Millionenhöhe

HP bestraft E-Tailer

11.11.2013
Von 
Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
HP-Händler, die Marketing-Gelder und Boni in Anspruch genommen haben, obwohl sie nicht dazu berechtigt waren, müssen nun empfindliche Nachzahlungen leisten.

Hewlett-Packard macht Ernst bei der Überprüfung von Boni und Marketing-Zuwendungen. Den Böblingern ist es ein Dorn im Auge, dass von Resellern Zahlungen in Anspruch genommen werden, die eigentlich nur beim Vertrieb an Endkunden ausgeschüttet werden.

Händler die sich nicht an die HP-Vertragsregeln gehalten haben, müssen mit hohen Strafzahlungen rechnen.
Händler die sich nicht an die HP-Vertragsregeln gehalten haben, müssen mit hohen Strafzahlungen rechnen.
Foto: Thomas Weissenfels, Fotolia.com

Nach ChannelPartner-Informationen führte HP in den letzten Monaten Audits unter anderem bei E-Tailern durch. Dabei sollen nun Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe fällig werden, in einem Fall sogar in Millionenhöhe. Zu der Höhe der Zahlungen gibt HP keine Auskunft, bestätigt aber die Durchführung der Audits: "Ja, wir haben bei unseren Top Partnern durch das unabhängige Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG Audits durchführen lassen. Als Grundlage dieser Audits gilt das Vertragswerk, was die Partner mit HP unterschrieben haben", bestätigt HP gegenüber ChannelPartner. Laut HP war Bestandteil der Audits unter anderem, ob die von HP gezahlten Boni und Marketinggelder zu Recht gezahlt wurden. "Sie dürfen entsprechend den Programmbestimmungen nur dann ausgezahlt werden, wenn der Umsatz mit HP Produkten aus dem Verkauf an Endkunden erzielt wurde", heißt es in dem Statement.

Natürlich kann HP Händlern nicht vorschreiben, an wen sie verkaufen dürfen. "Jedoch ist der Bezug von Marketinggelder oder Boni an den Verkauf an Endkunden gekoppelt. Wenn der HP Partner an einen Zwischenhändler Ware verkauft, kann er dafür keine Marketinggelder oder Boni beantragen bzw. beziehen. Und nur das haben wir in den Audits überprüft", rechtfertigt sich der Konzern. HP bezieht sich dabei auf "ein umfangreiches Vertrags- und Regelwerk, das auch von den Partnern bindend unterschrieben wurde". Bestandteil sei demnach auch eine Überprüfung, ob das Regelwerk auch eingehalten wird. Es ist für viele Reseller jedoch nicht so einfach festzustellen, ob der Kunde nun privater Endkunde, kommerzieller Kunde oder Wiederverkäufer ist. So tappten nun einige in die Endkundenfalle.

Amazon bleibt ungeschoren

Trotz der drastischen Maßnahmen befürchtet man bei Hewlett-Packard nicht, dass betroffene Händler nun zu anderen Herstellern abwandern. Die Audits seien Bestandteil der Geschäftsbeziehungen. Man gehe dem Vertragswerk Rechte und Pflichten ein, die man erfülle. "Das gleiche erwarten wir auch von unseren Partnern", schreibt HP.

Aus Kreisen der betroffenen Händler gibt es nicht nur Zustimmung für das Vorgehen. "An die ganz Großen wie Amazon wagt sich HP nicht heran", lautet der Vorwurf. "Die Audits wurden bei den Top-Partnern von HP durchgeführt, die aufgrund der Verträge mit HP Marketinggelder und Bonizahlungen für die Verkäufe an Endkunden erhalten. Diese Leistungen werden von HP nur im Umfeld des Commercial Business getätigt", rechtfertigt sich Hewlett-Packard.

Durch den Besuch von KPMG mussten die betroffenen Händler beim Audit sämtliche Kundendaten offen legen. Das ist auch deswegen heikel, weil HP einen eigenen Online-Shop betreibt. "In den Verträgen zwischen HP und KPMG ist ausdrücklich geregelt, dass keine Endkundendaten an HP weitergereicht werden", betont das Unternehmen. Bleibt zu hoffen, dass Hewlett-Packard bei der Einhaltung des Datenschutzes genauso konsequent ist, wie bei der Überprüfung von angeblich unrechtmäßig erhaltenen Boni und Markting-Gelder. (awe)