Wichtig für Mobile Worker

Home-Office ist keine regelmäßige Arbeitsstätte

22.01.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Fahrten zwischen Home-Office und Firma sind keine steuerfreien Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten.

Ob bei der Fahrt zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer oder "Home-Office" und dem eigentlichen Betrieb ein geldwerter Vorteil für die Nutzung des Firmen-Pkws entsteht, hat die Finanzverwaltung jetzt erklärt. Nach ihrer Auffassung ist das häusliche Arbeitszimmer in der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte, da es keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen anmietet und anschließend dem Arbeitnehmer wieder überlässt.

(Foto: iphoto/Fotolia.com)
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Doch auch dann geht die Finanzverwaltung bei den Fahrten zum Betrieb von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aus, da der private Bereich der Wohnung den beruflichen Bereich des "Home-Office" überlagert. Das Argument, es handele sich um Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten, aus denen kein geldwerter Vorteil entsteht, lässt die Finanzverwaltung nicht gelten. Deshalb ist der pauschale Nutzungswert um die auf diese Fahrten entfallenden geldwerten Vorteile zu erhöhen, und zwar um 0,002 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer.

Ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage liegt zwar noch nicht vor, allerdings verweist die Finanzverwaltung auf ein vorläufig noch nicht rechtskräftiges Urteil des Hessischen Finanzgerichts, das ihre Auffassung bestätigt. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Alexander Uhl, Rechtsanwalt und Steuerberater, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 540426260, E-Mail: office@a-uhl.de, Internet: www.alexander-uhl.de