Gesetzliche Maßnahmen gegen Computerkriminalität geplant:

Hohe Strafen für Manipulation an DV-Anlagen

06.09.1985

WIEN (apa) - Zwar seien die Dunkelziffern im Bereich der Computerkriminalität nicht besonders hoch, trotzdem dürfte man nicht warten, "bis das Haus brennt". Deshalb habe man gesetzliche Maßnahmen gegen die Computerkriminalität vorgesehen, die in das Strafrechtsänderungsgesetz eingebaut werden sollen, erklärte jetzt Justizminister Dr. Harald Ofner.

Er wies darauf hin, daß Manipulation an DV-Anlagen Betrugs- oder Untreuehandlungen gleichkämen und dafür bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug vorgesehen seien.

Zum Thema Computerbetrug führte der Justizminister aus, daß Manipulationen im Zahlungsverkehr durch DV-Personal durchaus vergleichbar sind mit Betrugs- oder Untreuehandlungen. Daher sollten sie künftig ebenso bestraft werden wie ein herkömmlicher Betrug. Als Strafandrohung sehe der Entwurf Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Übersteige der durch die Tat angerichtete Schaden aber 200 000 Schilling, so sei eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Mit Freiheitsstrafandrohung bis zu maximal fünf Jahren sollen aber auch Delikte wie Computersabotage, Fälschung und Unterdrückung von Daten geahndet werden. Man habe beim Gesetzentwurf bedacht, daß in einer Datenverarbeitungsanlage gespeicherte Daten unterdrückt, verändert, gelöscht oder sonst unbrauchbar gemacht werden können, ohne daß dazu ein nach den geltenden Strafbestimmungen als Sachbeschädigung, Urkundenfälschung oder Urkundenunterdrückung faßbarer Vorgang erforderlich wäre. Ein weiteres Delikt stelle an sich der "Zeitdiebstahl" dar, das heißt der Mißbrauch eines Werkleistungsautomaten, wo im schwersten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen sei.