Insiderhandel

Hohe Geldstrafen im Freenet-Revisionsprozess

27.07.2010
Auch im Berufungsverfahren um verbotene Insidergeschäfte mit Aktien der Telekommunikationsfirma Freenet hat das Hamburger Landgericht die beiden Angeklagten zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Ex-Firmenchef Eckhard Spoerr und sein noch immer amtierender Finanzvorstand Axel Krieger müssen - wie in erster Instanz - je 300 Tagessätze zahlen. Für Spoerr sind das 75.000 Euro, für Krieger 120.000 Euro. Das Gericht ordnete zudem den Verfall von Vermögensvorteilen an. Das bedeutet: Der Staat zieht Geld von den Spitzenmanagern ein, damit sie finanziell nicht mehr von den verbotenen Geschäften profitieren. Diese Summen sind nun deutlich niedriger als im ersten Prozess.

Bei Spoerr werden 327.000 Euro abgeschöpft, bei Krieger 324.000 Euro. "Mit der Anordnung des Verfalls hat die Kammer den gesamten Vorteil abgeschöpft, den die Angeklagten aus der verbotenen Transaktion gezogen hatten", erklärte Gerichtssprecher Janko Büßer am Dienstag. Denn die Angeklagten hätten beim Verkauf der Aktien wegen ihres Insiderwissens nicht den Wertverlust hinnehmen müssen, den andere Aktionäre infolge des Kursverlustes erlitten hätten. Im ersten Prozess hatte das Gericht bei Spoerr noch den Verfall über gut 705.000 Euro angeordnet, bei Krieger über knapp 700.000 Euro.

Gegen das erste Urteil des Hamburger Landgerichts vom Januar 2009 waren die Angeklagten vor den Bundesgerichtshof gezogen - und hatten teilweise recht bekommen. In der neuen Verhandlung ging es ausschließlich um das Strafmaß für die beiden Spitzenmanager. Spoerr und Krieger hatten nach Ansicht des Gerichts im Sommer 2004 mit den verbotenen Insidergeschäften Millionen verdient. (dpa/tc)