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Hörbuchanbieter will künftig auf Kopierschutz verzichten

26.02.2008
Von pte pte
Die US-Verlagsgesellschaft Random House http://www.randomhouse.com will Hörbücher künftig auch ohne Digital Rights Management (DRM) verkaufen. Wie das Wall Street Journal unter Berufung auf einen Blogeintrag des kanadischen Autors Cory Doctorow auf der Webseite Boing Boing berichtet, habe der Verlag vergangene Woche seine Literaturagenten über entsprechende Pläne informiert. Demnach will die US-amerikanische Tochter der Bertelsmann AG ab 1. März 2008 ihre Online-Vertriebspartner nicht mehr zu digitalen Rechterestriktionen zwingen. Grund für dieses Umdenken ist das Ziel des Verlags, seine Hörbücher weiter zu verbreiten und diese über möglichst viele Kanäle zu vertreiben. Random House folgt mit dem Abschied vom DRM einem Trend, der schon zuvor in der Musikindustrie zu beobachten war. So haben sich alle vier großen Musikunternehmen mittlerweile bereits vom digitalen Rechtemanagement abgewendet und bieten Musikdateien nur noch im MP3-Format an. Eine öffentliche Stellungnahme zu den durchgesickerten Plänen gibt es allerdings derzeit noch nicht. Auch eine Anfrage von pressetext blieb in diesem Zusammenhang ergebnislos.

Wie Doctorov unter Berufung auf einen Brief der Verlagsleitung an die Vertriebspartner schildert, stelle der aktuell geplante Schritt jedoch keine endgültige Absage an die digitale Rechteverwaltung dar. Falls Autoren nämlich auch in Zukunft auf den DRM-Schutz bestehen sollten, könnten einzelne Hörbücher auch weiterhin in geschützter Form angeboten werden. Ebenso nicht vom neuen Rechtemanagement betroffen sein werden laut dem Brief solche Hörbücher, die für Bibliotheken gedacht sind. Hier gehe es aber nicht nur um die Aufrechterhaltung des Kopierschutzes, sondern auch um die Begrenzung der Ausleihdauer, die mit Hilfe von DRM möglich sei.

Laut Doctorov hatte Random House bereits im September vergangenen Jahres zu Testzwecken 500 Hörbuchtitel ohne Kopierschutz über das Online-Musikportal eMusic angeboten. Die im MP3-Format erhältlichen Titel waren dabei mit einem digitalen Wasserzeichen versehen. Dem Brief zufolge hätten Nachforschungen zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, dass keine der schlussendlich im Internet aufgetauchten Raubkopien auf eine dieser markierten Dateien zurückginge. Hingegen seien vielmehr solche Raubkopien auf Tauschbörsen aufgetaucht, deren Kopierschutz umgangen oder geknackt worden war. (pte)