Wie Doctorov unter Berufung auf einen Brief der Verlagsleitung an die Vertriebspartner schildert, stelle der aktuell geplante Schritt jedoch keine endgültige Absage an die digitale Rechteverwaltung dar. Falls Autoren nämlich auch in Zukunft auf den DRM-Schutz bestehen sollten, könnten einzelne Hörbücher auch weiterhin in geschützter Form angeboten werden. Ebenso nicht vom neuen Rechtemanagement betroffen sein werden laut dem Brief solche Hörbücher, die für Bibliotheken gedacht sind. Hier gehe es aber nicht nur um die Aufrechterhaltung des Kopierschutzes, sondern auch um die Begrenzung der Ausleihdauer, die mit Hilfe von DRM möglich sei.
Laut Doctorov hatte Random House bereits im September vergangenen Jahres zu Testzwecken 500 Hörbuchtitel ohne Kopierschutz über das Online-Musikportal eMusic angeboten. Die im MP3-Format erhältlichen Titel waren dabei mit einem digitalen Wasserzeichen versehen. Dem Brief zufolge hätten Nachforschungen zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, dass keine der schlussendlich im Internet aufgetauchten Raubkopien auf eine dieser markierten Dateien zurückginge. Hingegen seien vielmehr solche Raubkopien auf Tauschbörsen aufgetaucht, deren Kopierschutz umgangen oder geknackt worden war. (pte)