Bürgerinteressen bei Datenerhebung wahren:

Höchst Zeit für Reform des BDSG

26.02.1982

FRANKFURT (VWD) - Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes "endlich" einzuleiten, hat der hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Spiros Simitis. von der Bundesregierung gefordert. Es sei höchste Zeit. so Simitis, dem Parlament und der Öffentlichkeit Vorschläge für eine Neuregelung vorzulegen, wenn dieser Bundestag noch zu der in der Regierungserklärung angesprochenen Änderung kommen wolle.

Eine solche Neuregelung sollte nach Ansicht Simitis eine klare Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten. Die Interessen des Bürgers sollten schon bei der Erhebung und nicht erst bei der Speicherung der Daten gewahrt werden.

Simitis sprach sich außerdem für eine Sonderregelung beim automatisch gesteuerten Direktzugriff einzelner Behörden auf Daten anderer Teile der öffentlichen Verwaltung aus. Außerdem sollten die Benachrichtigungsmodalitäten für die Betroffenen neu geregelt werden. Die Verbesserung der Kontrollrechte im privatrechtlichen Bereich und ein Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte sind weitere Punkte, die Simitis verankert sehen möchte.