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Hintergrund: Abfrage von Kontodaten

13.07.2007

Im Grundsatz entschied Karlsruhe jedoch, dass der Datenschutz von Bankkunden in diesem Fall keinen Vorrang hat. Die Behörden erhielten nur Informationen ohne "besondere Persönlichkeitsrelevanz". Durch den Abruf selbst erhalten die Behörden keinen Einblick in die Konten - dafür sind weitere Ermittlungsmaßnahmen beispielsweise der Staatsanwaltschaft notwendig. Zum Schutz der Kunden werden auch die Banken nicht informiert.

FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms kritisierte die weitgehende Beseitigung des Bankgeheimnisses durch die Regelung: "Sie untergräbt das Vertrauen der Bürger in einen fairen Steuerstaat." Die baden-württembergischen Minister für Wirtschaft und Justiz, Ernst Pfister und Ulrich Goll (beide FDP), plädierten für eine ersatzlose Abschaffung der Kontenabfrage, weil mit der bevorstehenden Einführung der Abgeltungssteuer jede Rechtfertigung dafür entfallen sei. Der Bundesverband deutscher Banken forderte, dass die Kosten des Abrufverfahrens vom Staat getragen werden sollten.

Das Karlsruher Gericht wies darauf hin, dass solche verdeckten Methoden nicht unproblematisch sind: "In einem Rechtsstaat ist Heimlichkeit staatlicher Eingriffsmaßnahmen die Ausnahme und bedarf besonderer Rechtfertigung." Der Senat mahnte deshalb wirksame Auskunftsrechte der Betroffenen sowie Rechtsschutzmöglichkeiten an. (dpa/ajf)