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Hertz wehrt sich gegen fremde Pop-up-Werbung

29.03.2004

Die deutsche Niederlassung der Autovermietung Hertz hat vor einem Kölner Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Werbevermarkter Claria erwirkt. Das Unternehmen verbreitet Software, die das Surf-Verhalten von Online-Nutzern ausspäht und beim Besuch bestimmter Web-Seiten Werbung in Pop-up-Fenstern platziert. Oftmals merken die Anwender nicht, dass sich diese Ad- oder Spyware auf ihren Rechnern einnistet. Im Falle von Hertz tauchte beim Besuch der Internet-Seite unter anderem Werbung von Wettbewerbern der Autovermietung auf. Diese Praxis erschwere das Geschäft mit Online-Kunden und verstoße damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht, argumentierte Remy Keijzer, General Manager von Hertz in Deutschland. Claria muss laut der Anordnung der Kölner Richter künftig das Platzieren von Werbe-Pop-ups auf der Hertz-Website unterlassen. Ansonsten drohen dem Unternehmen Strafen in

Höhe von bis zu 250 000 Euro beziehungsweise Haftstrafen bis zu sechs Monaten. (ba)