Analysten prophezeien Boom

Hersteller setzen voll auf 56K-Modem-Generation

05.12.1997

Einhellige Meinung der US-Analysten auf der Comdex war, daß sich die Generation der 56-Kbit/s-Modems als wahrer Verkaufsschlager entpuppen dürfte. Ein Optimismus, der zumindest in den USA seine Berechtigung hat, da die Anwender mit dieser Modemgeneration in der Lage sind, über normale Kupferkabel ohne Umrüstung der Telecom-Vermittlungsstellen Daten mit 56 Kbit/s zu empfangen. Inwieweit dies auch für das ISDN-Musterland Deutschland gilt, mag dahingestellt bleiben.

Noch stehen dem Verkaufserfolg allerdings die Hersteller selbst im Wege. Rockwell und 3Com buhlen nämlich mit zwei verschiedenen, zueinander inkompatiblen Standards um die Gunst der Käufer und verunsichern so den Markt. Mit einem einheitlichen, von der International Telecommunication Union (ITU) abgesegneten Spezifikation ist jedoch nicht vor Ende Januar zu rechnen. Um den Anwendern der ersten Stunden einen Investitionsschutz zu gewährleisten, hat Lucent auf der Comdex einen Modemchip-Satz präsentiert, der per Software auf den endgültigen ITU-Standard umgestellt werden kann.

3Com kündigte auf der Messe eines der ersten 56K-Modems an, das den Universal Serial Bus (USB) unterstützt. Der USB als Universalanschluß ist für verschiedene Endgeräte konzipiert und soll die Übertragungsengpässe der bisher üblichen seriellen und parallelen Schnittstellen beseitigen.

Eines der ersten Modems, das auch via Handy die Daten mit 56 Kbit/s transportiert, zeigte die kalifornische Action Tec Electronics Inc. Außer dem Datenempfang erlaubt das Modem auch den Faxversand und -empfang mit 14,4 Kbit/s. Neben diesen Herstellern präsentierten auch zahlreiche andere Produzenten neue Modelle.

Das Festival der Modemvorstellungen wurde allerdings von einer anderen Entwicklung überschattet: Bay und Rockwell streiten sich vor Gericht darüber, ob ein Hersteller in seinem Access-Server sowohl die Rockwell-Technologie K56flex als auch 3Coms X2-Verfahren verwenden darf. Nach Rockwells Lesart ist dies nicht zulässig. Bekommt das Unternehmen vor Gericht recht, müßten die Anwender künftig zwei Modemzugangs-Server betreiben.