Ist Verisign für Vergabe haftbar?

Heftiger Streit um sex.com

01.08.2003
SAN FRANCISCO (IDG) - Der seit neun Jahren andauernde Rechtsstreit um die Internet-Domain "sex. com" geht in die nächste Runde.

Gary Kremen meldete die Domain 1994 als Erster an, verlor sie dann aber durch Betrug an Stephen Cohen. Dieser baute auf der Domain ein millionenschweres Porno-Imperium auf. Kremen ließ nun gerichtlich überprüfen, inwieweit die Verisign-Tochter Network Solutions Inc., in den USA für die Registrierung von Internet-Domains zuständig, für die rechtswidrige Vergabe an Cohen haftbar ist. Zu diesem Schritt entschloss sich Kremen, weil Cohen, der bereits zu einer Schadensersatzzahlung von 40 Millionen Dollar verurteilt wurde, sich nach Mexico abgesetzt hat. Nun versucht Kremen, die Entschädigung von der Verisign-Tochter zu bekommen. Vor Gericht errang er jetzt einen ersten Etappensieg: Ein Richter wollte nicht ausschließen, dass eine Jury Verisign schuldig sprechen würde. Wegen der grundlegenden Bedeutung dieser Entscheidung - es gibt mehrere tausend ähnlich gelagerte Fälle - rechnen Prozessbeobachter damit, dass das Verfahren durch alle Instanzen gehen wird. (hi)