Anwälte warnen

Heftige Kritik an De-Mail-Gesetzentwurf

24.08.2010
Von Johannes Klostermeier

Die Juristen bemängeln zudem, dass der Gesetzentwurf nichts zu den Kosten des Dienstes für den Bürger aussagte. Zu diesen Kosten gehörten neben den Zahlungen an den De-Mail-Diensteanbieter auch die Kosten des Vorbehalts eines funktionierenden Rechners. De-Mail sei damit auch ein Versuch der Industrie, für die E-Mail Gebühren einzuführen wie beim Telefon.

Kein Rechtsanspruch darauf, die Mail-Adresse zu behalten

Überdies kritisieren beide Verbände, dass - anders als beim Mobilfunk - der Nutzer beim Anbieterwechsel keinen Rechtsanspruch darauf hat, seine E-Mail-Adresse beizubehalten. Der Internetanbieter könnte damit den Anbieterwechsel durch die Löschung der eventuell seit Jahren verwendeten De-Mail-Adresse erheblich behindern.

Im Gesetz würde zudem ein Passus fehlen, nach dem weder eine staatliche Behörde noch ein Unternehmen mit Monopolcharakter (etwa ein Stromversorger) noch der Arbeitgeber eines Bürgers diesen zwingen könne, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen.

Auch andere Organisation wie der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kritisierten einzelne Punkte des Gesetzentwurfs. Explizit auf technische Schwächen des De-Mail-Konzepts ist der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, eingegangen.

Er hat darauf hingewiesen, dass De-Mail keine End-to-end-Verschlüsselung mit sich bringt. Die Nachrichten werden während des Transports bis zu zweimal ent- und wieder verschlüsselt. Die Anbieter von De-Mail-Übermittlungsdiensten könnten also die Inhalte von Nachrichten mitlesen. Für Schaar ist es hingegen „von zentraler Bedeutung, dass die Kommunikation der Nutzer wirksam gegen die Kenntnisnahme Dritter geschützt wird".