Bundestag verabschiedet Fernabsatzrichtlinie

Haustürwiderruf im Internet

21.04.2000
MÜNCHEN (CW) - Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag ein neues Fernabsatzgesetz verabschiedet und die Rechte von Internet-Käufern deutlich gestärkt.

Zukünftig haben sie das Recht, bestellte Waren innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben, die Rücksendekosten für Stornierungen haben die Anbieter zu tragen. Verschweigt der Lieferant bis zur Lieferung wichtige Informationen wie die Firmenadresse oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird das Rückgaberecht auf vier Monate ausgedehnt. Es gilt allerdings nicht, wenn Kunden Dateien gegen Bezahlung aus dem Netz herunterladen oder bei Geschäften mit bestimmten Finanzdienstleistungen oder etwa bei Lieferung von verderblichen oder schwer zurücknehmbaren Waren. Das Gesetz soll zum 1. Juni in Kraft treten, vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt zu. Die Bundesregierung kommt mit der Regelung einer entsprechenden Richtlinie der EU nach.