MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Behörden bei der Verfolgung von schweren Straftaten die Handys von Jornalisten überwachen dürfen. Die Richter dürften die Abhörerlaubnis aber nicht pauschal geben, sondern müssten sie im Einzelfall prüfen. Damit wurden die Verfassungsbeschwerden von Mitarbeitern des "ZDF" und des "Stern" abgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass das Interesse der Behörden an der Verfolgung von Straftaten nicht hinter den Recherchen der Medien zurückstehen dürfe. Nicht genau definiert wurde, was "schwere Straftaten" sind. (ho)