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Handschriftliche = elektronische Signatur

01.12.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Europäische Union hat sich am Dienstag auf eine Richtlinie zur sogenannten elektronischen Signatur geeinigt. Die digitale Unterschrift soll künftig der handschriftlichen gleichgesetzt sein und besitzt bei Transaktionen im Internet Rechtsverbindlichkeit. Die jeweils zuständigen Minister in Europa wollen mit dieser Maßnahme mehr Rechtssicherheit bei Online-Bestellungen erreichen und zudem die Nachfrage im E-Commerce ankurbeln. Die EU-Richtlinie beendet die monatelange Debatte um die Sicherheit von Unterschriften im Internet. Sie muß von den EU-Mitgliedern gegen Ende 2000 in nationales Recht umgesetzt werden. Die elektronische Signatur ist ein auf Algorithmen verschlüsselter Datensatz, der von Zertifizierungsstellen vergeben wird. Mit dem enthaltenen Zahlencode können die Empfänger der Unterschrift die Identität des Absenders überprüfen.