Johannes Caspar

Hamburger Datenschützer besteht auf Begrenzung der Google-Profile

08.04.2015
Seit über zwei Jahren untersuchen Datenschützer in Hamburg, ob die Verarbeitung der Nutzerdaten bei Google den Gesetzen entspricht. Beim Thema Nutzerprofile sehen sie erheblichen Nachholbedarf. Google kommt den Forderungen der Datenschützer zumindest teilweise entgegen.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will Google weiterhin dazu zwingen, wesentliche Änderungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten vorzunehmen. Seine Behörde lehnte in weiten Teilen einen Widerspruch des Konzerns gegen eine förmliche Verwaltungsanordnung aus dem September 2014 ab. In der Sache geht es Caspar darum, dass Google Daten aus der Nutzung unterschiedlicher Dienste "nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erheben und kombinieren" darf. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greift die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen "weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein".

In dem Widerspruchsverfahren seien zwar einige der von Google vorgebrachten Einwände aufgegriffen und die Anordnung entsprechend angepasst worden, erklärte die Behörde. "In der Hauptsache wurde der Widerspruch aber zurückgewiesen."

Google erklärte, man habe während des gesamten Vorgangs mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten "konstruktiv zusammengearbeitet". "Dabei haben wir unsere Datenschutzerklärung erläutert und sind auf die Bedenken der Behörde eingegangen. Wir prüfen nun das weitere Vorgehen."

Caspar betonte, Google habe in Hamburg und gegenüber weiteren europäischen Datenschutzbehörden signalisiert, dass substanzielle Änderungen an den Diensten erfolgen sollen, um die Anforderungen des Datenschutzrechts zu erfüllen. Dies lasse erkennen, dass die Anstrengungen der Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene bei dem US-Unternehmen Wirkung zeigten. "Google hat es nun in der Hand, unsere Vorgaben umzusetzen, etwa durch einen transparenten Konsens-Mechanismus bei der Verarbeitung von Nutzerdaten", erklärte Caspar. "Ich erwarte, dass dies weiter im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit uns erfolgt und am Ende eine klare Stärkung der Rechte der Nutzer von Google-Diensten auch europaweit erreicht wird."

Die Anordnung von Caspar wird rechtskräftig, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht gegen sie erhebt. In dem Verfahren kann die Behörde ein Zwangsgeld von bis zu einer Million Euro verhängen, das allerdings in den USA eingetrieben werden müsste. (dpa/tc)