Datenschutz

Hamburg plant Bundesratsinitiative gegen Google

27.04.2010
Hamburg will Google Daumenschrauben anlegen und die Datensammelwut des Unternehmens über eine Bundesratsinitiative gesetzlich eindämmen.

"Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) am Dienstag. Google filmt seit Monaten für seinen Kartendienst Street View bundesweit Häuser und Straßen ab. Außerdem erfasst es Funknetz-Daten. Die Hamburger Initiative soll am 7. Mai im Bundesrat beraten werden. Steffen reagiert damit auch auf den seit Monaten angekündigten, aber weiter fehlenden Gesetzentwurf von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Google und ähnlich arbeitende Unternehmen verpflichtet werden, sämtliche Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen bevor die Daten ins Netz gestellt oder etwa an Navigationssysteme weitergegeben werden. Des Weiteren sollen alle Rohdaten innerhalb eines Monats gelöscht werden. Sollte ein Unternehmen Gebäude oder Ähnliches systematisch abfilmen wollen, müsse es zudem einen Monat vorher den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit informieren. Eine Bekanntgabe nur im Internet reiche nicht aus, betonte Steffen. Im Falle Googles ist Hamburg zuständig, da das Unternehmen seine deutsche Zentrale in der Hansestadt hat.

Den Bürgern selbst will Steffen mehr Rechte an die Hand geben. So sollen abgebildete Menschen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches gelte für Hausbesitzer und auch deren Mieter. Schließlich könne ein solcher Dienst auch Einbrechern nützen, sagte Steffen. "Das erleichtert die Planung derartiger Straftaten ganz erheblich, wenn man sich im Detail das Gebäude ansehen und (...) planen kann wie man vielleicht eine Fassade erklimmen kann." Das Filmen über Hecken und Zäune hinweg soll ganz verboten werden, sofern diese nicht auch von einem Fußgänger problemlos überblickt werden können. Verstöße sollen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro für jeden einzelnen Fall geahndet werden.

Ursprünglich wollte Justizsenator Steffen nach eigenen Angaben warten, bis Bundesverbraucherministerin Aigner ihren versprochenen Gesetzentwurf vorlegt. "Wir haben dann gesehen, der See ruht still. Da tut sich einfach gar nichts." Deshalb habe nun Hamburg das Heft in die Hand genommen. Steffen betonte, das Gesetz betreffe nur Unternehmen, welche systematisch und flächendeckend Daten sammeln wollen. "Es geht um den Qualitätssprung, dass Sie jede Adresse mit einem Bild verbinden können und dass es dann möglich ist, diese Datenbank noch einmal zu verknüpfen mit weiteren Daten, so dass sich ein sehr umfassendes Persönlichkeitsbild ergibt."

Bislang gilt zwischen Google und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nur eine freiwillige Selbstverpflichtung, um die es jedoch immer wieder Streit gegeben hat. Zuletzt hatte es eine harsche Auseinandersetzung um die Erfassung von Funknetzdaten gegeben. Während Datenschützer von einem rechtswidrigen Verhalten ausgehen, ist sich Google keiner Schuld bewusst. "Die Erfassung von WLAN-Daten ist weder etwas Neues, noch ist es etwas, was nur Google macht", erklärte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Die technischen Informationen über ein Netzwerk würden von den jeweiligen Betreibern öffentlich zugänglich gemacht. "Es handelt sich hierbei nicht um persönlich identifizierbare Daten." (dpa/tc)