Dann soll der zuständige Innenausschuss abstimmen. Das Plenum folgt am 10. Februar. Sollten die Volksvertreter mit Nein stimmen, muss das ab 1. Februar angewandte Interims-Abkommen wieder ausgesetzt werden. Es geht um den Zugriff von US-Terrorfahndern auf die Daten von Millionen europäischer Bankkunden.
Dieser ist derzeit nicht möglich, da der Server des belgischen Unternehmens Swift kürzlich aus den USA nach Europa verlegt wurde. Die EU-Staaten haben im November ein Abkommen verabschiedet, das vom 1. Februar an den Zugriff wieder möglich machen soll. Das Europaparlament sieht Datenschutz- sowie seine eigenen Mitspracherechte verletzt.
In einer Debatte der zuständigen Abgeordneten mit hochrangigen Vertretern der EU-Kommission zeichnete sich am Mittwoch in Brüssel noch keine klare Haltung der Volksvertreter ab. Das Europaparlament hat seit Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon am 1. Dezember Mitentscheidungsbefugnisse in der EU-Innen- und Justizpolitik. (dpa/tc)