Die rechtlichen Aspekte der IT-Sicherheit, Teil 1

Haftungsfragen rund um die IT-Sicherheit

08.02.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

2.c) Gastzugang

Unternehmen sind zur Vorratsspeicherung verpflichtet, wenn sie einen öffentlichen Hotspot z. B. als W-LAN-Zugang anbieten. Es müssen also auch für den Gastzugang Passwörter vergeben und Richtlinien gestaltet werden, um die Vorratsdatenspeicherpflicht zu vermeiden.

2.d) Maßnahmenkatalog zur Vermeidung

- Keine beliebige Neuakquisition von Kunden, sondern nur im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe mit gemeinsamem Definitionsmerkmal

-- z. B. nur konzernangehörige Unternehmen

-- oder nur Eigenbetriebe und Eigengesellschaften im öffentlichen Bereich

- Ergänzung der Dienstleistungsverträge um eine Klausel, welche die Zweckbindung betont, um den Charakter einer geschlossenen Benutzergruppe zu festigen

- Betrieb von Gast- und Besucherzugängen

-- ebenfalls Wahrung des Charakters einer geschlossenen Benutzergruppe

-- nur für authentifizierte und registrierte Nutzer, keine Nutzung für jedermann / beliebige Passanten

-- zusätzliche Beschränkung über zeitlich limitierte Kennungen, etwa durch die Ausgabe von Vouchern an der Empfangstheke o. ä.

-- Wahrung der Gebäudegrenzen bei W-LAN

- Fortlaufende Beobachtung der einschlägigen Rechtsprechung

und Stellungnahmen des Gesetzgebers, um frühzeitig zu erkennen, ob sich die Situation ändert.