2.c) Gastzugang
Unternehmen sind zur Vorratsspeicherung verpflichtet, wenn sie einen öffentlichen Hotspot z. B. als W-LAN-Zugang anbieten. Es müssen also auch für den Gastzugang Passwörter vergeben und Richtlinien gestaltet werden, um die Vorratsdatenspeicherpflicht zu vermeiden.
2.d) Maßnahmenkatalog zur Vermeidung
- Keine beliebige Neuakquisition von Kunden, sondern nur im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe mit gemeinsamem Definitionsmerkmal
-- z. B. nur konzernangehörige Unternehmen
-- oder nur Eigenbetriebe und Eigengesellschaften im öffentlichen Bereich
- Ergänzung der Dienstleistungsverträge um eine Klausel, welche die Zweckbindung betont, um den Charakter einer geschlossenen Benutzergruppe zu festigen
- Betrieb von Gast- und Besucherzugängen
-- ebenfalls Wahrung des Charakters einer geschlossenen Benutzergruppe
-- nur für authentifizierte und registrierte Nutzer, keine Nutzung für jedermann / beliebige Passanten
-- zusätzliche Beschränkung über zeitlich limitierte Kennungen, etwa durch die Ausgabe von Vouchern an der Empfangstheke o. ä.
-- Wahrung der Gebäudegrenzen bei W-LAN
- Fortlaufende Beobachtung der einschlägigen Rechtsprechung
und Stellungnahmen des Gesetzgebers, um frühzeitig zu erkennen, ob sich die Situation ändert.