Hacker-Paragraf verunsichert IT-Branche Seite 26

09.05.2008

Jede Live-Hacking-Aufführung kann den Staatsanwalt auf den Plan rufen. Schließlich verbietet der Paragraf 202c des Strafgesetzbuches (StGB) Computerprogramme zu schreiben, mit denen man in fremde Netze eindringen kann. Mit einem Leitfaden will der IT-Verband Bitkom - auch bei den Strafverfolgern - für mehr Transparenz sorgen.

Lust und Last des Einzelkämpfers Seite 28

Starke Auslastung und wechselnde Einsatzorte erschweren die Zusammenarbeit unter Freiberuflern. Oliver Knittel, von der Zeitschrift "IT Freelancer Magazin" zum Freiberufler des Jahres gewählt, beurteilt die Chancen für Einzelkämpfer dennoch als gut.