Gütesiegel für datensichere Geräte

23.04.1999

MÜNCHEN (CW) - In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, besonders sichere und benutzerfreundliche Hard- und Software mit einem Gütesiegel auszuzeichnen. Damit solle das Vertrauen von Anwendern in die neue Technik gestärkt werden, erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob.

Anlaß für diesen Vorschlag seien unter anderem die Sicherheitsmängel des Intel-III-Prozessors. Dieser hatte für Schlagzeilen gesorgt, da über seine Seriennummer Internet-Nutzer identifiziert werden können.

Außerdem stehe eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes von 1995 auf dem Plan. Diese sieht Regelungen für Chipkarten und für Videoaufzeichnungen durch private Unternehmen vor, teilte Jacob mit. Bis Ende Juni soll die Überarbeitung unter Dach und Fach sein, die weiter reicht als die Richtlinien der Europäischen Union.