Telekom und Mannesmann ziehen an einem Strang

Günstige Interconnection-Tarife sind nicht für Reseller da

01.05.1998

Mannesmann-Chef Peter Mihatsch und Telekom-Vorstand Gerd Tenzer haben gegenüber dem "Handelsblatt" die Regulierungsbehörde aufgefordert, stärker zwischen Telefongesellschaften mit eigenem Netz und reinen Dienstleistern zu unterscheiden. Mihatsch monierte etwa, daß neue Carrier wie Arcor, Otelo und Viag Interkom Milliardenbeträge in den Ausbau ihrer Netze investierten, bei den Interconnection-Gebühren jedoch die gleichen Bedingungen unterlägen wie Mobilcom und Talkline.

Die Regulierungsbehörde reagierte auf diese Vorwürfe lediglich mit dem Hinweis, daß ein Anbieter, der nur einen Switch betreibe, ein Wiederverkäufer von Telekom-Dienstleistungen sei. Damit habe er keinen Anspruch auf günstige Interconnection-Tarife. Die Ursache des Problems ist der im TK-Gesetz formulierte Begriff des "Verbindungsnetzbetreibers", der als zu schwammig gilt. Hier ist die Regulierungsbehörde gefordert, eine schärfere Definition zu erarbeiten.

Derweil hat sich Gerhard Schmidt, Mehrheitseigentümer der Mobilcom AG, Schleswig, gegen die erhobenen Vorwürfe gewehrt. "Wir sind in jedem Fall ein Vermittlungsnetzbetreiber und kein Reseller", rechtfertigte er sich im "Handelsblatt". Sein Unternehmen unterhalte sechs Switches, zwei weitere seien im Aufbau. Von einer Überarbeitung des Gesetzes wäre auch Talkline kaum noch betroffen, denn das Unternehmen betreibt ein eigenes Backbone-Netz zwischen seinen vier Vermittlungsknoten. Eine neue Auslegung des umstrittenen Begriffs würde vor allem Newcomern den Markteintritt erschweren.