POS-Kassen werden alle Sorten "Plastic money" akzeptieren:

Grünes Licht für bargeldlosen Einkauf

18.11.1988

KÖLN/BONN (vwd) - Nach Feldversuchen in München und Berlin startet die bundesweite Einführung des bargeldlosen Einkaufs mit dem POS-System im Frühjahr 1989 in Köln. Eine rasche Ausweitung sei zu erwarten, sagte Herbert Dorner, Geschäftsführer der GZS Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH, Frankfurt, in Köln.

Seine Zuversicht stützt Dorner auf die hohe Zahl von im Umlauf befindlichen Eurocheque-Karten (22 Millionen Stück). Die elektronischen Kassen eigneten sich auch für alle Kreditkarten, die mit Magnetstreifen nach internationalen Normen ausgestattet seien. Überdies solle das neue Zahlungssystem international geöffnet werden.

Zur Kostenstruktur sagte Dorner, die GZS erhebe für die Abwicklung einer ec-Kassentransaktion sowie für Garantieübernahme umsatzunabhängig sieben Pfennig je Zahlung und zusätzlich 0,2 Prozent des Rechnungsbetrages. Dies decke jedoch nur einen Teil der Kosten, die das Kreditgewerbe übernehme. Der Handel trage die Investitionen für die Kassen-Terminals, die derzeit noch bei rund 5000 Mark pro Stück lägen, jedoch mit steigender Stückzahl und Anbietervielfalt (derzeit: IBM, Nixdorf, NCR, Siemens, Krone) sinken dürften. Schließlich seien die Leitungsgebühren der Bundespost für den Dialog der Terminals mit dem Autorisierungssystem zu berücksichtigen.

Die Autorisierung als Legitimations-, Sicherheits- und Guthabenkontrolle sei bei Magnetstreifenkarten bei jeder Zahlung notwendig. Die für Eurocheques geltende 400-Mark-Grenze entfalle. Das POS-Konzept lasse jedem Kreditinstitut die Wahl, welcher Rechner (hauseigener, regionaler institutsgruppenspezifischer) die Transaktion kontrolliere. Die GZS vermittele über Netzknoten die Autorisierungsnachrichten zwischen den Kassenterminals und den autorisierenden Stellen des Kreditgewerbes. Der Einsatz von Chipkarten, der in Regensburg getestet wird, erlaube eine Reduzierung der Anfragen auf 20 Prozent der Transaktionen.

Der Einzug der Rechnungsbeträge laufe auf folgendem Wege ab: Die Transaktionen werden im Terminal des Händlers gespeichert und die Daten in gewissen Abständen an dessen Hausbank übermittelt. Diese ziehe die Transaktionsbeträge im Rahmen des nationalen Datenträgeraustauschs von der kartenausgebenden Stelle ein. Die Datenübermittlung zwischen Händler und Hausbank solle zweckmäßigerweise per Datenfernübertragung, etwa das Datex-P-Netz der Bundespost, erfolgen, könne jedoch auch mittels Disketten oder Magnetbändern geschehen.

Die mit der Einführung des POS-Zahlungssystems entstandenen wettbewerbsrechtlichen Probleme sind ausgeräumt. Wie der Zentrale Kreditausschuß (ZKA) nach einem Gespräch zwischen dem Bundeskartellamt und der Kreditwirtschaft mitteilte, werden die künftigen POS-Kassen alle Kreditkarten bearbeiten können. Dabei kann jede Kartengesellschaft für sich Sicherheitsanforderungen festlegen. Den Regensburger POS-Test, der zur Zeit im Gang ist, hat das Kartellamt ausdrücklich bejaht. Der Kreditausschuß betont, daß das neue Verfahren für den Handel wesentlich kostengünstiger sei als etwa der Einsatz von Kreditkarten.