Grüne wollen Informationspflicht bei Datenschutzpannen einführen

26.06.2006
Von Dorothea Friedrich
Unternehmen, denen beim Umgang mit personenbezogenen Daten Pannen unterlaufen, sollen die Betroffenen darüber informieren müssen.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag an die große Koalition aus SPD und CDU/CSU gerichtet, das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend zu ändern und ein Bußgeld bei Verstößen gegen diese Informationspflicht einzuführen. Die Grünen-Parlamentarier sind besorgt über die steigende Zahl von Identitätsdiebstählen durch Kreditkartenbetrug und durch den Missbrauch von Identifizierungsdaten. Sie wollen deshalb die Rechte der Betroffenen beim unsachgemäßen Umgang mit ihren Daten durch nichtöffentliche Stellen stärken.

Verbraucher hätten ein Recht zu erfahren, ob Gefahr besteht, dass ihre Daten von Unbefugten verändert, gelöscht oder anderweitig missbräuchlich genutzt werden können. Die Betroffenen sollen einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegenüber den Firmen erhalten, die sie nicht über die Gefahren eines Datenlecks unterrichten. Als positives Beispiel nannten die Grünen die Gesetzgebung im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien. Dort würden Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, wenn die vertrauliche Behandlung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr gewährleistet sei.