Als Vorteil sehen Experten an, dass der Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung bestehen bleibt. Voraussetzung: Die Interessenten müssen wie bisher einen Business-Plan vorweisen können, den eine fachkundige Stelle wie Gründungszentren und - initiativen geprüft hat. (am)
Neues Fördermodell
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Vorraussetzungen: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 von mehr als drei Monaten; Vorlage der STellungnahme einer fachkundigen Stelle über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Gründung (Business-Plan notwendig).
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Förderphase 1: Gründungsförderung wird für neun Monate geleistet in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro.
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Förderphase 2: Gründer erhält für weitere sechs Monate Pauschale von 300 Euro, wenn Arbeitsagentur Erfolgsaussichten positiv beurteilt. Die neue Gründungsförderung bleibt wie die Vorgängermodelle steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.