Nachdem die Förderung für die Ich AG Ende Juni ausläuft, hat der Bundestag auch das beliebte Überbrückungsgeld eingestellt. Statt dessen gibt es vermutlich ab 1. August nur noch ein Fördermodell: Die neue Gründungsförderung verläuft in zwei Phasen: Während der ersten neun Monate erhält der Gründer Arbeitslosengeld und eine monatliche Pauschale von 300 Euro, um sich sozial abzusichern. In den darauf folgenden sechs Monaten bekommen sie nur noch die 300-Euro-Pauschale, vorausgesetzt, der Arbeitsvermittler beurteilt die Erfolgsaussichten des jungen Unternehmens positiv.
Zum Vergleich: Bisher erhielten die Gründer einer Ich-AG im ersten Förderjahr monatlich 600 Euro, im zweiten 360 Euro und im dritten 240 Euro. Das Überbrückungsgeld in einer Höhe von 68,5 Prozent des Arbeitslosengeldes wurde bislang nur sechs Monate bezahlt, war vor allem für gut verdienende Mitarbeiter ein Anreiz, sich selbständig zu machen. Letztere sind auch die Gewinner des neuen Modells: Wer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mehr als 1100 Euro im Monat hat, erhält durch den Gründungsförderung sogar etwas mehr Geld als bisher: Monatlich ist die finanzielle Unterstützung zwar geringer, aber dafür der Förderzeitraum um neun Monate länger. Zu den Verlierern zählen diejenigen, die weniger als 1100 Euro Arbeitslosengeld bekommen. Sie erhalten zwar mehr Geld pro Monat, aber dafür nur noch 15 Monate lang statt 36 Monate wie zu Zeiten der Ich AG.