Grosszuegigere Interpretation von Corporate Networks Boetsch skizziert Eckpunkte zur Liberalisierung des TK-Marktes

31.03.1995

BONN (gh) - Bundespostminister Wolfgang Boetsch hat nun mit einem Grundsatzpapier zur Liberalisierung des deutschen TK-Marktes fuer etwas mehr Klarheit gesorgt. Danach ist die Zahl der ab 1998 zu vergebenden Telefondienst-Lizenzen nicht beschraenkt. Gleichzeitig sollen Mannesmann und E-Plus kuenftig zur Verbindung ihrer Vermittlungsstellen sowie zur Gespraechsueberleitung ins Festnetz der Telekom eigene Netze errichten koennen.

"Ich beabsichtige nicht, an dem mit der EU-Politik konformen Regierungsbeschluss bezueglich des Endes von Telefondienst- und Netzmonopol zum 1. Januar 1998 etwas zu aendern", erklaerte Boetsch bei der Vorstellung seines Eckpunktepapiers in Bonn. Der seit Monaten stark in der Kritik stehende Minister war mit dieser Aeusserung sichtbar bemueht, Vermutungen entgegenzutreten, er werde aufgrund des immer groesser werdenden Drucks aus Industrie und Wirtschaft den deutschen TK-Markt noch vor 1998 weitgehend oeffnen. Entsprechende Spekulationen hatten sich in den letzten Tagen verdichtet, nachdem wesentliche Teile des Papiers vorab bekanntgeworden waren.

In der Tat muessen sich kuenftig alle in- und auslaendischen Unternehmen, die im Bereich des heutigen Telefondienst- und Netzmonopols als Anbieter auftreten wollen, der Lizenzpflicht unterwerfen. Die Zahl der zu vergebenden Telefondienst-Lizenzen soll jedoch grundsaetzlich nicht beschraenkt und nicht an eine Infrastruktur-Lizenz gekoppelt sein. Potentielle Carrier koennen sich also aller Voraussicht nach zwischen dem reinen Telefondienst, der Bereitstellung dazu notwendiger Leitungen oder einer Kombination aus beidem entscheiden. Gleichzeitig waere nach den Vorstellungen des Ministeriums die Vergabe sowohl bundesweiter als auch regionaler Betriebsgenehmigungen moeglich.

Noch ueberraschender war fuer viele die Ankuendigung Boetschs, so bald wie moeglich den Mobilfunkbetreibern Mannesmann Mobilfunk (D2) und E-Plus zur Verbindung ihrer Vermittlungsstellen und zur Gespraechsueberleitung ins Festnetz der Telekom sogenannte alternative Netze zu genehmigen. Beide Carrier sollen hierzu eigene Leitungen errichten beziehungsweise von Dritten anmieten koennen. Im letzteren Fall darf es sich aber nicht um Ueberkapazitaeten der jeweiligen Lieferanten handeln, sondern es muessen frei geschaltete Leitungen mit Endeinrichtungen von Mannesmann und E-Plus sein.

Eine entsprechende Rechtsverordnung will Boetsch dem neu geschaffenen Regulierungsrat bei dessen naechster Sitzung am 22. Mai zur Beschlussfassung vorlegen. Gleiches gilt, wie der Minister in Aussicht stellte, fuer eine Erweiterung des seit 1. Januar 1993 wirksamen Corporate-Network-Erlasses. Hier muesse man sich vor 1998 bewegen, sonst riskiere man "eine Klage aus Bruessel". Im Klartext bedeutet dies eine gemaess den geltenden EU-Richtlinien deutlich weitergehende Interpretation der sogenannten "geschlossenen Benutzergruppe".

Neben den Kernthesen zur Regulierung des deutschen TK-Marktes stellte Boetsch auch den von ihm ins Auge gefassten Zeitplan bis 1998 vor. So soll aus dem vorliegenden Eckpunktepapier bis zum Herbst ein vom Regulierungsrat abgesegneter Referentenentwurf werden, der bis zum Sommer 1996 alle parlamentarischen Huerden genommen hat. Die Vergabe von Lizenzen will Boetsch bis zum Fruehjahr 1997 abschliessen, danach soll sich sein Haus in eine nachgeordneten Bundesbehoerde aufloesen.