Der Weg zur Arbeitserlaubnis

Green Card: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"

09.06.2000
Kaum hat das Bundeskabinett die Green-Card-Regelung für die IT-Spezialisten auf die Schiene gebracht, beginnt das Wettrennen um die knappen Ressourcen. Die Unternehmen, die als erste ihren Bedarf anmelden, bekommen den Zuschlag.Von Angelika Fritsche und Veronika Renkes*

Nun dürfte der Anwerbung von 20000 ausländischen IT-Spezialisten nichts mehr im Weg stehen. Das Bundeskabinett hat Ende Mai nach langem Hin und Her die "Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie" verabschiedet - publikumswirksam auch "Green-Card-Regelung" genannt.

Die für die Beschäftigung der Nicht-EU-Ausländer notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sollen bereits Anfang August vergeben werden. Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis ist ein Hochschulabschluss in einem IT-Studiengang oder ein Jahresbruttogehalt von mindestens 100000 Mark. Die Arbeitserlaubnis soll für höchstens fünf Jahre erteilt werden und nicht an einen einzigen Arbeitgeber gebunden sein. Wer eine Green Card in der Tasche hat, kann also auch die Stelle wechseln.

Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) rät nun allen Unternehmen, ihren Personalbedarf dem Arbeitsamt zu melden, um nach Inkrafttreten der Rechtsänderung zügig mit der Erteilung der Arbeitserlaubnisse beginnen zu können. Ab Mitte Juni richtet die Bundesanstalt für Arbeit eine Vermittlungsbörse für ausländische IT-Spezialisten ein. Unter der E-Mail-Adresse Bonn-ZAV.IT-Experts@arbeitsamt.de können sich dort sowohl Bewerber registrieren als auch Unternehmen ihre Stellenangebote platzieren lassen.

Die Direktbewerbung bei der mittlerweile in Bonn ansässigen ZAV ist nur eine von drei vorgesehenen Varianten. Unternehmen können auch bei den Arbeitsämtern ihren Bedarf anmelden, der dann an die ZAV weitergeleitet wird. Schließlich können Betriebe selbst oder über private Arbeitsvermittlungen in den Herkunftsländern nach Fachkräften suchen und Bewerber anheuern - allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes.

Das Procedere für Unternehmen: Der deutsche Arbeitgeber sollte beim Arbeitsamt zunächst eine Zusicherung zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis beantragen. Innerhalb nur einer Woche muss das dann bescheinigen, dass die Arbeitserlaubnis erteilt wird. Diese muss anschließend bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden, um eine Vorabzustimmung zur Erteilung eines Visums zu erhalten.

Mit der Bescheinigung beantragt der Bewerber beim deutschen Konsulat in seinem Heimatland ein Visum. Nach der Einreise muss dann noch eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Hierzu müssen Arbeitsvertrag und Visum vorgelegt werden. Familienmitglieder der ausländischen Fachkräfte dürfen mitkommen und nach zwei Jahren Aufenthalt in Deutschland ebenfalls eine Arbeit annehmen. Die Prüfung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse soll nicht mehr wie in der Vergangenheit monatelang, sondern maximal sechs Wochen dauern.

Ungeklärte Verteilung der ArbeitserlaubnisseDas Gesetz der Schröder-Regierung sieht zunächst ein Kontingent von 10000 Arbeitserlaubnissen vor, die bei weiterem Bedarf auf 20000 aufgestockt werden können. Bei der ZAV sollen sich bisher 5700 ausländische Interessenten gemeldet haben. Dem stehen gegenwärtig rund 11000 Stellenangebote gegenüber. Ungeklärt ist bislang die Verteilung der ersten 10000 Arbeitserlaubnisse auf die Unternehmen. "Wer zuerst Bedarf anmeldet, wird zuerst bedient", heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium - eine Aufforderung, die die ganz Großen offensichtlich nicht mehr brauchen. IBM soll bereits vorgeprescht sein und bei der ZAV einen Bedarf von 3000 Fachleuten angemeldet haben. Martin Jähn, Berliner Unternehmensberater und Experte für deutsch-indische Kooperationen von IT-Unternehmen, rät deshalb vor allem den kleineren und mittleren Betrieben, sich im Wettlauf um die raren Spezialisten nicht abhängen zu lassen.

Schließlich verfügten die Großen über genügend eigene Ressourcen, um Experten weltweit zu rekrutieren. "Die Green-Card-Regelung kann mehr Gleichberechtigung für kleinere und mittlere Unternehmen schaffen", ist sich Jähn sicher. Die sollten aber dringend ihren geschätzten Stellenbedarf anmelden. Jedes IT-Unternehmen, zeigt sich Jähn begeistert, habe jetzt die Chance, weltweit auf Kandidatensuche gehen. "Das ist geradezu revolutionär." Der Wirtschaftsexperte geht davon aus, dass dies erst der Auftakt für einen tiefgreifenderen Wandel des gesamten deutschen Arbeitsmarktes sowie der Einwanderungsgesetzgebung sein wird. Denn: "Wir stehen mit Großbritannien und den USA in einem Wettbewerb um die klügsten Köpfe."

Die derzeit viel diskutierte Frage, ob Deutschland für diese Spitzenkräfte aus dem fernen Indien überhaupt attraktiv sei, stellte sich auch das Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST auf seiner Tagung "Indische IT-Experten für Deutschland" in Berlin. Fazit von Professor A.N. Sadhu vom Indian Institute oft Technology: "Die indischen Profis locken die längerfristigen Perspektiven. Sie wollen durch eine - auch zeitlich befristete - Tätigkeit in Deutschland ihren Marktwert in Indien erhöhen." Ihnen sei bewusst, dass Europa und insbesondere Deutschland der größte Nachfragemarkt für IT- Dienstleistungen und Produkte ist. Dabei seien die persönlichen beruflichen Ziele sehr stark mit der Strategie der indischen Regierung verknüpft, Indien an die IT-Weltspitze zu katapultieren. Das sei aber nur möglich, wenn es gelingt, in diesem Nachfragemarkt Fuß zu fassen. Jeder Inder, der mit einer Tätigkeit in Deutschland Kompetenzen über den deutschen Markt erwirbt, wird damit für seinen künftigen indischen Arbeitgeber zum potenziellen Türöffner für den deutschen Markt. Oder er erwirbt damit die Qualifikation, in Indien ein eigenes, auf die Nachfrage des deutschen Marktes ausgerichtetes Unternehmen zu etablieren. Nach den Erfahrungen von Jähn ist das für Inder ebenfalls ein starkes Motiv, in Deutschland anzuheuern.

Kontakt: Zentrale für Arbeitsvermittlung, Telefon: 0228/7131397,

E-Mail: Bonn-ZAV.IT-Experts@arbeitsamt.de, Internet: www. arbeitsamt.de/services/it_hotline/ index.html.*Angelika Fritsche und Veronika Renkes sind freie Journalistinnen in Bonn.

Vorbereitung auf DeutschlandZur Vorbereitung auf eine Tätigkeit in Deutschland bietet das Berliner Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik (ISST) zusammen mit indischen Universitäten ein Studienprogramm für indische IT-Experten in deren Heimatland an. Hierzu gibt es mehrere Fraunhofer-Bildungszentren in Kalkutta, Hydarabad und Bangalore. Die Kandidaten erhalten Zertifikate, anhand derer die deutschen Arbeitgeber die Bewerber leichter beurteilen können. Das Berliner Fraunhofer Education Center hilft indischen Interessenten bei ihrem Einstieg in der deutschen Wirtschaft und berät deutsche Unternehmen.

Checkliste für Arbeitgeber-Anwerbeweg wählen: Über das örtliche Arbeitsamt, das Internet, an deutschen Hochschulen oder direkt bei der ZAV. Eigene Anwerbung in den Herkunftsländern mit Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit: durch Inserate, Firmenmitarbeiter, Dritte oder private Vermittlungsunternehmen.

-Qualifikationen der Bewerber prüfen.

-Zeugnisse der Bewerber in deutscher oder englischer Sprache fertigen lassen.

-Beim örtlichen Arbeitsamt die Zusicherung der Erteilung einer Arbeitserlaubnis beantragen.

-Mit der Zusicherung der Arbeitserlaubnis die Vorabzustimmung zur Visumserteilung bei der Ausländerbehörde beantragen.

-Zustimmung der Arbeitserlaubnis schnell an den künftigen Mitarbeiter senden, um Visum beim Konsulat vor Ort zu beantragen.

-Nach der Einreise des neuen Mitarbeites innerhalb von drei Monaten die Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt sowie die Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt beantragen.

-Nach fünf Jahren eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit (BMA)