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Googles "AdWords" verstößt gegen französisches Markenrecht

17.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Google wurde in Frankreich zur Zahlung von 70.000 Euro verurteilt. Das zuständige Gericht in Nanterre gab damit einer Klage vom Dezember 2002 der Reiseveranstalter Luteciel und Viaticum nach. Dem Urteil zufolge verstößt in Frankreich das "AdWords"-Programm zum Teil gegen das Markenrecht. Über AdWords lassen sich Anzeigen dynamisch bei der Eingabe definierter Suchbegriffe einblenden. Bei geschützten Begriffen ist das jedoch nur mit Zustimmung des Rechteinhabers zulässig, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Reiseunternehmen beanspruchen die Rechte an den Wörtern "Bourse des Vols" (Flugbörse) und "Bourse des Voyages" (Reisemarkt). Geklagt hatten sie, nachdem Google es ablehnte, die Ausdrücke aus dem AdWords-Programm zu nehmen. (lex)