Leistungsschutzrecht

Google nimmt News nur noch mit Einwilligung

21.06.2013
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Als Folge des in Deutschland eingeführten Leistungsschutzrechts für Presseverleger verändert Google den Umgang mit seinem hiesigen News-Aggregator.

Kurz gesagt übernimmt Google News Deutschland künftig nur noch Inhalte von Verlagen, die bis zum 1. August 2013 gegenüber dem Internet-Konzern in einer sogenannten Bestätigungserklärung ausdrücklich eingewilligt haben. Auch wenn Google News aus Sicht von Google nicht unter das umstrittene, aber im Frühjahr dennoch verabschiedete Leistungsschutzrecht fällt, schaffe dies für alle Seiten die nötige Rechtssicherheit, sagt Google-Sprecher Kay Oberbeck.

"Die neue Google-News-Bestätigungserklärung gibt Verlagen in Deutschland eine zusätzliche Möglichkeit zu entscheiden, ob ihre Inhalte von den Besuchern bei Google News gefunden werden", so Oberbeck. "Damit bewahren wir Google News als offene Plattform, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der veränderten Gesetzeslage."

Mit diesem Schritt spielt Google den Ball zurück in die Hälfte derjenigen Presseverleger, auf deren Lobbyarbeit hin die Idee eines Leistungsschutzrechts überhaupt erst im schwarz-gelben Koalitionsvertrag gelandet war. Man darf sehr gespannt sein, wie Verlage wie zum Beispiel Axel Springer jetzt reagieren und ob sie sich tatsächlich dafür entscheiden, ihre Inhalte nicht mehr bei Google News erscheinen zu lassen.

Mit dem neuen Bestätigungsverfahren biete man deutschen Verlagen eine weitere Möglichkeit, Google mitzuteilen, ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden sollen, schreibt ergänzend Gerrit Rabenstein, Strategic Partner Development Manager bei Google Deutschland, in einem Blogpost. Die neue Bestätigungserklärung sei eine Ergänzung der vorhandenen technischen Möglichkeiten für Verlage, selbst zu bestimmen, ob ihre Inhalte in Googles Diensten angezeigt werden sollen - oder nicht.

So sieht die Bestätigungserklärung aus

Wünschen Sie, dass Inhalte Ihrer Webseiten in Google News erscheinen?

Durch Anklicken von “Ja” erklären Sie im Namen des Anbieters der genannten Nachrichten-Webseite, dass diese Inhalte unentgeltlich in Google News aufgenommen werden sollen. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Ich versichere, dass ich befugt bin, diese Einwilligung vorzunehmen.

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In allen anderen Ländern bleibt Google demnach bei seinem bewährten Verfahren: Wenn ein Verlag seine Inhalte im Netz zugänglich macht, werden sie bei Google News aufgenommen. Wenn ein Verlag das nicht möchte, kann er wahlweise technische Optionen (robots.txt, Meta-Tags) nutzen, um die Indexierung durch Google zu unterbinden - oder Google einfach sagen, dass seine Inhalte nicht aufgenommen werden sollen.