Probleme bei der Registrierung und Verstöße gegen das Aktiengesetz

Google-IPO wird zur Zitterpartie

13.08.2004

Noch vor kurzem war über eine Verschiebung des ursprünglich bereits für diese Woche geplanten Börsengangs an der Nasdaq spekuliert wurden. So hatte der US-amerikanische Nachrichtendienst "Dow Jones" berichtet, dass insbesondere die Registrierung institutioneller Anleger weitaus länger als vorgesehen dauere. Beobachter an der Wall Street wiesen jedoch darauf hin, dass die Verzögerungen nichts mit mangelnder Nachfrage zu tun hätten.

Google hatte vor zwei Wochen die Website www.ipo.google.com für ein bisher so nicht gekanntes Online-Auktionsverfahren freigeschaltet und dabei keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen Privatanlegern und Investmentbanken gemacht. Früheren Angaben zufolge sollte die Registrierung rund eine Woche dauern, bevor die eigentliche Abgabe von Kaufangeboten beginnt. Wie der Suchmaschinenbetreiber nun bekannt gab, wird die Bieterliste am Donnerstag um 17 Uhr Ortszeit geschlossen. "Kurz danach" soll die Versteigerung der 25,7 Millionen Aktien beginnen. Wenn genügend Offerten eingegangen seien und ein Preis gefunden ist, zu dem alle Anteilscheine, die Google zum Verkauf anbietet, veräußert werden, kann die Auktion jederzeit beendet werden.

Das Procedere könnte aber nach wie vor aus einem anderen Grund in Frage gestellt sein. So musste Google vergangene Woche in seinem offiziellen Börsenprospekt einräumen, dass es im Zeitraum zwischen September 2001 und Juni 2004 mehr als 23,2 Millionen Aktien sowie knapp 5,6 Millionen Optionsscheine an Mitarbeiter ausgegeben hat, ohne darüber die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC zu informieren. Laut einem inzwischen nachträglich eingereichten SEC-Filing plant das Unternehmen nun, die Ausgabe rückgängig zu machen und die Papiere für insgesamt 25,9 Millionen Dollar inklusive Zin-sen zurückzukaufen. Gleichzeitig schloss die Company nicht aus, dass es wegen dieses Verstoßes gegen das Aktiengesetz in diversen US-Bundesstaaten zu Gerichtsverfahren kommen könnte. Als erste Bundesbehörde reagierte bereits das California Department of Corporations und kündigte an, Untersuchungen aufzunehmen. Dass Google infolgedessen weitere Mitteilungen bei der SEC einreichen muss, um potenzielle Investoren über diese und möglicherweise noch andere Ermittlungen zu informieren, führte ebenfalls zu Spekulationen über eine Verschiebung des Börsengangs auf September.

Unterdessen hat Google zumindest die Front in einem seit längerem schwelenden Rechtsstreit mit Yahoo begradigt. Wie Google mitteilte, soll dem Erzrivalen beim anstehenden Börsengang ein Paket von 2,7 Millionen Aktien als Vergleichszahlung übereignet werden. Erzielt Google bei seinem IPO auch nur den gemäß veröffentlichter Preisspanne durchschnittlichen Ausgabepreis pro Aktie, dürfte das Paket mindestens 300 Millionen Dollar wert sein. Mit dem Vergleich erkennt Google ein Patent des vor knapp einem Jahr von Yahoo übernommenen Online-Werbevermarkters Overture an, bei dem es um das technische Bundling von Werbebannern mit Suchergebnissen geht. Google hat diese Technologie ebenfalls verwendet, was zu einer entsprechenden Patentrechtsklage von Yahoo geführt hatte. Im Zuge des Deals werde Yahoo diese Klage zurückziehen, hieß es.