Grip

Google bekommt neuen Ärger in Europa

02.09.2015
Von 
Heinrich Vaske ist Editorial Director a.D. von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO.
Für Google wird es in Europa langsam ungemütlich.

Der Internet-Riese hat nicht nur ein Verfahren der EU-Kommission wegen unfairen Wettbewerbs am Hals, wonach Google mit seiner Suchmaschine Wettbewerber im Bereich der Preisvergleiche zugunsten eigener Angebote benachteiligen soll. Jetzt hat auch noch die internationale Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld mit www.grip.eu eine Website freigeschaltet, auf der sich Unternehmen informieren und organisieren können, die Schadenersatzklagen gegen Google anstreben.

Grip ("Google Redress and Integrity Platform") soll Unternehmen helfen, Zivilklagen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens einzureichen und gegebenenfalls Entschädigung zu erhalten. Hintergrund ist, dass Googles Wettbewerber auch dann, wenn die EU-Kommission mit ihrer Antitrust-Klage Erfolg haben sollte, nicht mit einem finanziellen Ausgleich rechnen können. Die EU kann bestenfalls bewirken, dass Google seine Geschäftspraktiken ändert. Geld erhalten Betroffene nur, wenn sie mit einer Zivilklage gegen Google erfolgreich sind.

Unter den Firmen, die sich über Google beschwert hatten, befinden sich mit der Schnäppchen-Suchmaschine Foundem und dem Kartendienst Streetmap EU zwei, die bereits vor ein britisches Gericht gezogen sind, um Entschädigung einzuklagen. Foundem wird dabei von der amerikanischen Kanzlei Hausfeld vertreten. Diese ist Hauptinitiator von grip.eu und will nun auch anderen potenziell Betroffenen helfen auszuloten, ob sich eine Klage lohnen könnte.

Hausfeld hat die Site gemeinsam mit Avisa Partners eingerichtet, einem Beratungshaus, das sich mit Lobbying und Public Affairs beschäftigt. Die Partner wollen nicht nur Googles von der EU beanstandetes Geschäftsgebaren im Zusammenhang mit Produktvergleichen untersuchen, sie wollen sich sämtliche Google-Services anschauen - einschließlich Kartendienste, Youtube, Android und Websuche. Avisa soll dabei etwaige Eingaben prüfen, und die erfolgversprechenden Fälle an Hausfeld durchreichen. Dort sollen Anwälte herausfinden, ob Ansprüche berechtigt sind, und gegebenenfalls das weitere Vorgehen mit den Mandanten besprechen.