Beiträge zur Sozialversicherung werden fällig

Goldene Geschenke vom spendablen Chef

22.10.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Gründe für die Durchführung der Betriebsveranstaltung unerheblich

Der Ansicht der Klägerin, dass sie die Krügerrand-Goldmünzen aus Anlass der von ihr durchgeführten Betriebsveranstaltungen gewährt hat, vermag der Senat nicht zu folgen. Dabei hat der Senat keinen Zweifel an der Richtigkeit des Vortrags der Klägerin, dass sie die Betriebsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung eines guten Betriebsklimas durchgeführt hat. Auf die Gründe, warum eine Betriebsveranstaltung durchgeführt wird, kommt es jedoch nicht an.

Maßgebend ist vielmehr, ob die bei einer Betriebsveranstaltung gewährten Zuwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung stehen. Das ist hier nicht der Fall. Denn anders als z.B. bei einer Verlosung von Tombolagewinnen ist die Ausgabe von Krügerrand-Goldmünzen kein untrennbar mit einer Betriebsveranstaltung verbundener Programmpunkt. Die Zuwendung von Goldmünzen hätte auch völlig losgelöst von einer Betriebsveranstaltung vorgenommen werden können. Darüber hinaus ist die Zuwendung von Goldmünzen an alle bei einer Betriebsveranstaltung anwesenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kein Programmpunkt, der für eine Betriebsveranstaltung typisch ist.

Henn empfiehlt, das Urteil zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Präsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.vdaa.de