Zehn Jahre Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation

Görts: Endgeräte-Zulassung bleibt Regulierungs-Instrument

17.07.1992

SAARBRÜCKEN (CW) - Die Aufgabe des Staates ist es, eine Grundversorgung an TK-Leistungen sicherzustellen. Alles darüber hinausgehende sei Sache des freien Spiels der Marktkräfte. Diese Ansicht vertrat Friedrich Görts, Staatssekretär im Bundesministerium für Post und Telekommunikation, anläßlich des zehnjährigen Bestehens des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) in Saarbrücken.

Diese Aufgabenteilung resultiere, so Görts, aus der sich in den letzten Jahren geänderten Auffassung über die zweckmäßigste Art der Bereitstellung von TK-Dienstleistungen und einem entsprechenden Verständnis, das sich in der Strukturreform des Fernmeldewesens in der Bundesrepublik niedergeschlagen habe. Staatliche Eingriffe hätten demnach nur durch ordnungspolitische und technische Regulierungen zu erfolgen.

Hinsichtlich der Geschichte des Amtes hob Görts die Tatsache hervor, daß das 1982 gegründete, ehemalige Zentralamt für Zulassungen (ZZF) im Zuge der Postreform 1989 aus dem Verbund der Deutschen Bundespost herausgelöst und als selbständiges Bundesamt unmittelbar dem Bundesminister für Post und Telekommunikation unterstellt wurde. Vor allem im Zusammenhang mit der Öffnung für den Wettbewerb im Endgerätemarkt verwies der Staatssekretär dabei auf die zunehmende Bedeutung der Zulassung.

Diese werde nach Ansicht von Görts durch die verstärkte internationale Zusammenarbeit in der Telekommunikation weiter wachsen. Um eine Kompatibilität der Systeme und Endgeräte zu gewährleisten, müßten gemeinsam vereinbarte technische Standards eingehalten werden.

Die Zulassung sei daher ein wichtiges Instrument der technischen Regulierung und diene in erheblichem Maße dem Schutz des Verbrauchers, dem an einer störungsfreien und sicheren Kommunikation gelegen sei.