Gleichstellungsgesetz verunsichert IT-Branche

12.09.2006
Von 
Winfried Gertz ist Journalist in München. Er arbeitet in einem Netzwerk von zahlreichen Anbietern kreativer Dienstleistungen. Das Spektrum reicht von redaktioneller Hörfunk- und Fernsehproduktion über professionelle Fotografie bis zu Werbetexten für Industrieunternehmen und Non-Profit-Organisationen.

Am größten ist die Furcht vor hohen Schadenersatzforderungen. Ob das Gleichbehandlungsgesetz tatsächlich eine Prozessflut nach sich ziehen wird, ist aber kaum abzuschätzen. Bekannt gewordene Fälle zeigen, dass vor allem Frauen gegen Ungerechtigkeiten vor Gericht ziehen. Spannend wird zu beobachten sein, ob Frauen im mittleren Management, die oft schlechter bezahlt sind, nun eine Klagewelle ins Rollen bringen. Schließlich verbrieft das Gesetz erstmals den Anspruch "Gleiches Geld für gleiche Arbeit".

Peter Meussen, DDS: "Das Gleichbehandlungsgesetz kann in Zeiten enger wirtschaftlicher Mittel keine Ressourcen in unangemessenem Rahmen beanspruchen."
Peter Meussen, DDS: "Das Gleichbehandlungsgesetz kann in Zeiten enger wirtschaftlicher Mittel keine Ressourcen in unangemessenem Rahmen beanspruchen."

Nach Informationen des Bonner Anwalts Michael Alenfelder ist in Deutschland nur der Fall eines IT-Dienstleisters bekannt, den eine gekündigte leitende Mitarbeiterin auf Schadenersatz verklagt hat. Sie berief sich auf den Umstand, dass trotz einer Frauenquote von einem Drittel in dem Unternehmen nur sieben Prozent der Frauen Führungspositionen besetzten. Die Klägerin war zuvor mehrfach in internen Stellenausschreibungen ohne Begründung abgelehnt worden. Der Prozess endete mit einem Vergleich in Höhe von 120 000 Euro.

Hoher Schadensersatz im Ausland

Im Ausland werden viel höhere Summen als Schadenersatz gezahlt. Auch hier steht die Geschlechterdiskriminierung im Fokus. Eine Angestellte der Deutschen Bank in London verwahrte sich gegen den Vorwurf, ein Verhältnis mit einem Mandanten zu haben. Stattdessen legte sie Beweise vor, dass Frauen in der Bank gern als "Chicks" diskreditiert würden. Ergebnis: ein Vergleich mit einer Zahlung von etwa einer Million Pfund. Rund 500 000 Pfund als Entschädigung erhielt eine Bankerin der BNP Paribas. Ihr Bonus war nach einer Schwangerschaft um 80 Prozent gekürzt worden, was sie sich nicht gefallen ließ.