Wegen DECT-Patent

Gigaset verklagt Fritz!-Hersteller AVM

24.10.2011
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Der früher zu Siemens gehörige Schnurlostelefon-Hersteller Gigaset hat AVM wegen Verletzung eines grundlegenden DECT-Patents verklagt.

Die Gigaset Communications GmbH, eine Tochter der Gigaset AG, hat einer Mitteilung zufolge am 21.Oktober 2011 Klage beim Landgericht Düsseldorf gegen die Firma AVM Computersysteme Vertriebs GmbH eingereicht. Nach Überzeugung von Gigaset verletzt AVM demnach mit mehreren Produkten der "Fritz!"-Produktreihe ein grundlegendes Gigaset-Patent.

Gigaset begehre mit dieser Klage eine Unterlassung der Nutzung seiner Technologie und strebe insbesondere die Vernichtung der produzierten Erzeugnisse sowie Schadenersatz für den Vertrieb der patentverletzenden Produkte an, heißt es weiter. Hierzu gehörten Produkte der Produktreihen "Fritz!Box" und "Fritz!Fon", die nach dem DECT-Standard arbeiten und die patentierte Gigaset-Technologie verwenden.

Seit Jahren ließen sich die Gigaset-Handapparate zum Vorteil der Kundschaft beider Firmen sehr schön an den integrierten DECT-Telefonanlagen der damit ausgerüsteten Fritz!Boxen betreiben. Warum Gigaset jetzt plötzlich AVM vor den Kadi zerrt, ist unklar. Die Klage deutet jedenfalls darauf hin, dass Gigaset die Berliner Konkurrenz entweder bereits in Form nachlassender Verkäufe zu spüren bekommt oder dies zumindest für die Zukunft befürchtet.

Gigaset erklärte auf Rückfrage, konkret gehe es um Gigaset-spezifische Erweiterungen des (an sich freien) DECT-Standards. Mehr Details könne man aufgrund des schwebenden Verfahrens nicht mitteilen. Gigaset habe im Vorfeld der Klage darüber mit AVM verhandelt, jedoch seien die Gespräche erfolglos abgebrochen worden.

Mittlerweile gibt es auch eine offizielle Erwiderung aus Moabit. Gigaset wolle mit seiner Klage untersagen, herstellerspezifische Protokolle mittels DECT auszuführen, schreibt AVM. Mit solchen Protokollen, die Teil der Betriebssoftware sind, ließen sich beispielsweise Sondermeldungen wie Softkeys oder die Einstellung der Landessprache auf ein DECT-Mobilteil / Gigaset-Handgerät übertragen.

"Gigaset übersieht dabei anscheinend, dass der DECT-Standard die herstellerspezifischen Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit 1996 vorsieht", so AVM weiter. Man weise daher den Vorwurf der Patentverletzung entschieden zurück und erwarte aus der Klage keine Konsequenzen.

Anders als Gigaset hat uns AVM auch verraten, um welches Patent es bei der Klage von Gigaset konkret geht - es handelt sich um das Europäische Patent mit der Nummer EP 0 886 944 B1. Wir hängen der Vollständigkeit halber den Volltext an:

EP 0 886 944 B1