De-Mail

Gesetzentwurf für sichere E-Mail beschlossen

13.10.2010
Drei Monate nach dem Start der ersten Angebote für einen sicheren E-Mail-Verkehr hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf dafür auf den Weg gebracht.

Das geplante, allerdings alles andere als unumstrittene Gesetz für diese "De-Mail" soll nach Angaben des Bundesinnenministeriums in Berlin einheitliche Anforderungen festlegen und ein Zulassungsverfahren für die Anbieter einführen. Internetanbieter sollen garantieren, dass beim Mail-Versand bestimmte Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Im Gegensatz zur normalen E-Mail soll die De-Mail über verschlüsselte Kanäle versandt werden. Vor allem aber sollen Empfänger und Absender eindeutig identifizierbar sein. Für den Bürger ist das Verfahren vor allem dann interessant, wenn der Eingang der Nachricht beim Empfänger nachweisbar sein soll.

Nach den Worten von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) werden heute weniger als fünf Prozent der E-Mails verschlüsselt. Unverschlüsselte E-Mails können auf ihrem Weg durchs Netz abgefangen, wie Postkarten mitgelesen und in ihrem Inhalt verändert werden.

Private Internetanbieter, die an dem Verfahren teilnehmen möchten, müssen dazu eine staatliche Zulassung haben. Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes haben die drei E-Mail-Anbieter Deutsche Telekom, Web.de und GMX nahezu 700.000 Adressen für ihre geplanten De-Mail-Angebote registriert, wie GMX am Mittwoch mitteilte. Die Vorab-Registrierung begann im Juli.

Auch die Deutsche Post spricht von einem regen Interesse an ihrem im Juli eingeführten Angebot mit der Bezeichnung E-Postbrief. Die Post erhebt dafür eine Versandgebühr von 55 Cent, die Preise der anderen Anbieter sind noch nicht festgelegt. (dpa/tc)