Web

Computerbranche fordert Korrektur der gesetzlichen Änderung

Gesetz zur Scheinselbständigkeit trifft DV-Spezialisten besonders

22.03.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Der Bundesverband Informationstechnologien (BVIT) fordert von der Bundesregierung eine Korrektur der Neuregelung zur sogenannten Scheinselbständigkeit. Ansonsten drohten im DV-Bereich einige tausend Kündigungen. Notwendig sei eine Gruppenfreistellung für die Berufe der Informations- und Kommunikationsbranche. Die Zahl der hochqualifizierten und sehr gut bezahlten IT-Freiberufler werde auf 15 000 geschätzt, erklärte BVIT-Geschäftsführer Alexander Bojanowsky. Häufig arbeiteten sie ein Jahr oder länger bei derselben Firma. Eine Festanstellung lehnten sie jedoch ab. Umgekehrt gebe es DV-Experten, die von einigen Unternehmen nur für ein bestimmtes Projekt benötigt würden. All diesen Freiberuflern müsse nun gekündigt werden. Andernfalls drohe den Firmen eine Strafe von 10 000 Mark je Selbständigen. Seit Januar sind Freiberufler mit arbeitnehmerähnlichem Status in der Rentenversicherung pflichtversichert. Dabei müssen sie die Hälfte der Beiträge selbst zahlen.