Eco-Verband

Gesetz zu Internet-Sperren ist verfassungswidrig

09.10.2009
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft appelliert an den Bundespräsidenten, das Zugangserschwerungsgesetz nicht zu unterzeichnen, da es verfassungswidrig sei.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. kämpft weiter gegen das Gesetz zu Internet-Sperren. Das so genannte Zugangserschwerungsgesetz - das den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen erschweren soll - ist nach Meinung des Verbandes verfassungswidrig. Deshalb solle der Bundespräsident seine Unterschrift verweigern und so ein in Kraft treten des Gesetzes verhindern. Der Eco begründet seine Rechtsauffassung damit, dass der Bund und das Bundeskriminalamt rein formal keine Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornografie hatten, weshalb das Gesetz nicht mit den  Prinzipien des föderalen Systems und der Verfassung vereinbar seien.

Zudem hat das Gesetz in den Augen vieler Experten noch andere Mängel. So greife der Filteransatz auf DNS-Ebene in der Praxis nicht wirkungsvoll. Ferner sehen sie die Erstellung der Sperrlisten im geheimen und ohne Richtervorbehalt kritisch. Ohne gesetzliche Grundlage, so urteilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dürfe das BKA keine Sperrlisten herausgeben. Zudem soll der Chef des BKA eidesstattlich versichern, dass die Behörde noch keine Sperrlisten herausgegeben habe. Indirekt hat das Gericht damit gleichzeitig der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Einführung von Internet-Sperren, die Carrier wie die Telekom oder Vodafone im Frühsommer unterzeichnet hatten, eine Absage erteilt.