Die Netzbetreiber müssen für ihre Mitwirkung an der staatlichen Telefonüberwachung in vollem Umfang entschädigt werden. Das macht das Verwaltungsgericht Berlin in einem aktuellen Urteil klar. Die Anbieter sind gesetzlich zur Kooperation mit Ermittlern verpflichtet, bleiben aber bisher weitgehend auf ihren Kosten sitzen. Nach Auffassung der Richter ist eine umfangreiche Mitwirkungspflicht verfassungswidrig, wenn die Unternehmen für ihre Ausgaben nicht entschädigt werden. Vor allem in Technik und Personal müssen die Netzbetreiber investieren, um dem wachsenden Informationshunger der Behörden nachzukommen.
Diese Kosten seien "nicht geringfügig", hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt bestätigt. Im konkreten Fall ging es um die Überwachung von Auslandsgesprächen. Allein für die neue Vorratsdatenspeicherung müssen die Netzbetreiber bis zu 75 Millionen Euro in neue Technik investieren, veranschlagt der Branchenverband BITKOM. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. Im vergangenen Jahr hatte der Staat zur Strafverfolgung laut Bundesnetzagentur 35.816 Handys und 5.099 Festnetz-Anschlüsse abgehört.