Gerichtsurteil bestätigt Preisvorgaben durch Bundesnetzagentur

03.04.2008
Das Bundesverfassungsgericht Leipzig hat die Preisvorgaben für Terminierungsentgelte durch die Bundesnetzagentur bestätigt. Demnach lagen die Entgelte für die Weiterleitung von Mobilfunkgesprächen in der Vergangenheit deutlich über den Preisen, die unter Wettbewerbsbedingungen zu erzielen gewesen wären. Die vier Netzbetreiber blieben daher mit ihren Klagen erfolglos.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verbraucherrechte beim Telefonieren mit dem Handy gestärkt. Wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht, darf die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern Preisvorgaben machen. Die Terminierungsentgelte für die Weiterleitung der Gespräche in andere Netze lagen in der Vergangenheit deutlich über den Preisen, die unter Wettbewerbsbedingungen zu erzielen gewesen wären, so die Richter. Dies sei auf die monopolartige Struktur der Märkte zurückzuführen.

Die Leipziger Richter bestätigten im vollen Umfang die Verfügungen der Bundesnetzagentur vom August 2006. Die Regulierungsbehörde hatte damals die Entgelte zum November 2006 um etwa 16 Prozent gesenkt. Zugleich ordnete sie an, dass Preisvorgaben künftig genehmigt werden müssen. Wie die Leipziger Richter urteilen, gab es bei diesem Vorgehen keine Hinweise auf Ermessensfehler. Es sei eine enge Orientierung der Terminierungsentgelte an den tatsächlichen Kosten geboten, um den Verbraucherinteressen Rechnung zu tragen. Damit blieben die Klagen der Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2 gegen eine staatlich verordnete Absenkung der Terminierung in letzter Instanz erfolglos.

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