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Gericht: Werbefaxe ohne Einverständnis der Empfänger unzulässig

11.07.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Versenden von Werbefaxen ist ohne Einverständnis der Empfänger nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln unzulässig. Das Gericht gab mit der am Montag veröffentlichten Entscheidung (Az 11 L 765/05) der Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RegTP) recht, die gegen solche Werbefaxe eingeschritten war. Es ging um Faxe, die in Großbritannien abgeschickt wurden und mit Titeln wie "Aufgedeckt - Billigprodukte sind häufig Qualitätsware" kostenpflichtige Faxabrufe mit weiteren Informationen anboten.

Solche Abrufe kosteten die Kunden bis zu 60 Euro. Nach Überzeugung der Richter dürfen solche Werbefaxe nur verschickt werden, wenn die Firmen das Einverständnis der Empfänger nachweisen können. (dpa/tc)