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Gericht: Wer Domain-Names kauft, ist selber schuld

01.07.1998
Von md 
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Frankfurter Landgericht hat die Klage eines Computerfachmanns zurückgewiesen, der eine Liste mit Domain-Names für 45 000 Mark gekauft hatte. Unter den Adressen befanden sich beispielsweise "Sharp.de" und "epson.de". Als er von den betreffenden Firmen in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt wurde, wollte er sein Geld wiederhaben. Das Gericht lehnte dieses Ansinnen nun ab (Az.: 2/14 O 412/97). Der Verkäufer der Domains hatte im Kaufvertrag ausdrücklich auf potentielle Konflikte mit Namensinhabern hingewiesen.