Copyright-Verletzung nicht nachweisbar

Gericht weist Apple-Klage gegen HP und Microsoft ab

14.08.1992

MÜNCHEN (CW) - Nach vier Jahren Prozeßdauer unterliegt Apple gegen Microsoft und Hewlett-Packard in dem Verfahren um die Urheberrechte der grafischen PC-Benutzeroberflächen von Apple. Fast sämtliche Vorwürfe wurden jetzt von einem US-Gericht abgewiesen. Über die nicht geklärten Aspekte will der Richter mit den Prozeßparteien hinter verschlossenen Türen verhandeln.

Die Apple Computer Inc. hatte 1988 das Gericht angerufen, um die Idee und die grafischen Features der Macintosh-Oberfläche urheberrechtlich zu schützen. Damit wehrte sich das Unternehmen gegen die Vermarktung der Apple-ähnlichen Benutzeroberflächen Windows und New-Wave von Microsoft und Hewlett-Packard. Diese führten ins Feld, daß Apple schon deshalb keine Rechte anmelden könne, weil die Macintosh-Oberfläche auf von Xerox und IBM entwickelten Methoden beruhe.

"Keines der angegebenen Features kommt den Eigenschaften der Apple-Oberfläche so nahe, daß man von einer unzulässigen Nachahmung sprechen könnte", heißt es in der 75seitigen Urteilsbegründung von Vaughn Walker, Richter am Distrikt-Gericht von San Franzisko. Gegenüber dem "Wall Street Journal" erklärte Walker, daß jedes andere Urteil "zu einem unverhältnismäßig hohen Schutz für Apple geführt und dem Wettbewerb zuwenig Platz gelassen" hätte. "Es wird kein Monopol für grafische Benutzeroberflächen geben", verdeutlicht David Readerman, Analyst der Sharson Lehman Bros. Inc.

Nach seiner Einschätzung können die Software-Entwickler nunmehr grafische Anwendungen für die Windows-Oberfläche oder für Hewlett-Packards New-Wave schreiben, ohne sich über die Legalität ihres Handelns Gedanken machen zu müssen.

Apple-Sprecherin Wolanda Davis äußerte sich enttäuscht über den Prozeßausgang, wies aber darauf hin, daß er keinen Einfluß auf die laufenden Geschäfte habe. Die Entscheidung über eine mögliche Anfechtung des Urteil werde erst nach der Prüfung aller Dokumente getroffen.

Akzeptiert Apple das Urteil, dann verzichtet das Unternehmen auf mehr als die geforderten Schadenersatz-Ansprüche in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Dollar. Allein durch die Marktpräsenz des Windows-Produkts von Microsoft sind bisher nach Apple-Angaben Umsatzeinbußen von rund 2,4 Milliarden Dollar entstanden. Apple muß darüber hinaus hinnehmen, daß sein bisheriges Erfolgskonzept, die Easy-to-Use-Oberfläche, künftig als Allgemeingut gilt.

Eine Überraschung stellt der Ausgang der Verhandlung dennoch nicht dar. Walker bekräftigte lediglich seine bereits bei der Vorverhandlung im April dieses Jahres geäußerte Auffassung. Schon damals war ein Großteil der Analysten der Überzeugung, daß Apple kaum noch Chancen habe, seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Der vorhersehbare Ausgang des Verfahrens führte dazu, daß anders als im Frühjahr eine Reaktion der New Yorker Börse ausblieb. Am Tag der Vorverhandlung waren die Microsoft-Aktien sprunghaft um 11,9 Punkte auf 128,9 Dollar gestiegen. HP konnte einen Kurszuwachs von 2,4 Punkten auf 82,5 Dollar verbuchen.

Neu am jetzigen Urteil ist allerdings, daß Walker im Streit um das als Abfalleimer oder Papierkorb bezeichnete Lösch-Symbol zugunsten von Hewlett-Packard entschieden hat. Insgesamt habe sich der Gegenstand der Klage inzwischen derart reduziert, daß sich die letzten strittigen Details durch ein Gespräch mit den Konfliktparteien klären ließen. Dabei werde es unter anderem um grafische Elemente gehen, für die möglicherweise ein "künstlerischer Rang" gelten müsse.