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Kläger machte Haltungsschäden durch Tastatur geltend

Gericht verwirft Urteil gegen DEC

28.07.1998
Von md 
Kläger machte Haltungsschäden durch Tastatur geltend

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein New Yorker Berufungsgericht verwarf die Entscheidung einer niedrigeren Instanz, wonach Digital Equipment Corp. (DEC) 293 000 Dollar Entschädigung an einen ehemaligen Krankenhausbediensteten zahlen hätte müssen. Der Mann hatte wegen Haltungsschäden geklagt, die er auf die Benutzung einer Tastatur von DEC zurückführte.